Liegenschaften der Gemeinde Poing - Baubetriebshof; Sanierung des Waschplatzes mit Entwässerung sowie Sanierung der Waschhalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2015 wurde im Sachvortrag erläutert, dass die baulichen Mängel, welche noch aus dem Neubau aus 2008 herrühren, beseitigt werden müssen. Im Wesentlichen handelt es sich bei der Mängelbeseitigung um folgende Leistungspakete:

  • Ertüchtigung bzw. Neuherstellung der vorhandenen und stark sanierungsbedürftigen Waschplatzplatte aus Beton auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) mit entsprechender Fugenausbildung;
  • Einbau von zwei großen Schlammfängen, zur Aufnahme des Waschschlammes und der Feinteile /Schwebstoffe aus der Kehrgutbox mit ausreichend Absetzraum und Dimensionierung zur maschinellen Leerung mittels am Baubetriebshof vorhandener Geräte;
  • Rückbau der vorhandenen Hofabläufe und Sanierung der Abwasserleitungen mit Gegengefälle;
  • Anpassung der Asphaltflächen im Umgriff der Waschplatzplatte, des Koaleszenzabscheiders und der sanierungsbedürftigen Leitungstrassen;
  • Einbau von 2 Schlammfängen im Bereich der Waschhalle als zusätzliche Sanierungsmaßnahme und
  • Erneuerung der Abdichtungen innerhalb der Waschhalle als zusätzliche Sanierungsmaßnahme;

Die Waschplatzplatte wird möglichst erschütterungsfrei rückgebaut und neu hergestellt. Beim Abbruch der Betonplatte wird ein Trennschnitt in der Betonplatte parallel zur Spritzschutzwand so gesetzt, dass ein für die Standsicherheit der Mauer notwendiger, ca. 2,50 m breiter Reststreiten erhalten bleibt. Anstelle der vorhandenen Hofabläufe werden zwei Schlammfänge (ca. 1.000 x 6000 mm und 600 x 5000 mm) mit möglichst großem Absetzvolumen und befahrbaren Gitterrostabdeckungen in die neue Bodenplatte integriert (siehe Planskizze) Die Betonplatte wird umlaufend mit einer überfahrbaren Aufkantung von ca. 3 bis 5 cm ausgeführt. Die vorhandenen, Schmutzwasserleitungen mit Gegengefälle oder Unterbögen werden saniert und als Freispiegel-ableitungsrohre zum Koaleszenzabscheider wieder verwendet. 

Ergänzend zu dem aus 2008 herrührenden Sanierungsbedarf und dem vor genannten Leistungspaketen wurde die Situation und der bauliche Zustand der Waschhalle kontrolliert und festgestellt, dass auch die Bodenabläufe und Leitungen in der Waschhalle durch Schlamm und Sedimente verstopft werden und die Waschhalle nicht in dem erforderlichen Umfang (vor allem auch im Winter) genutzt werden kann. Hier sollen zwei Schlammfänge mit den Abmessungen Länge 1,00 m (möglichst 1,50 m) und Breite 0,60 m nachgerüstet werden. Die vorhandenen Bodenabläufe werden rückgebaut.

Bei einer Sichtkontrolle wurde zudem festgestellt, dass die vorhandene Beschichtung der Bodenplatte und der Wände Fehlstellen aufweist, da sie sich aufgrund mechanischer und chemischer Einwirkungen ablöst. Die Bauteile haben eine dem Alter entsprechende Instandsetzungsbedürftigkeit. Um letztendlich die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festlegen und ausschreiben zu können, sollten folgende betontechnologischen Untersuchungen durchgeführt werden:

  • Haftzugfestigkeit prüfen – mit Vorbohren;
  • Druckfestigkeit der Bauteile mit dem Rückprallhammer prüfen;
  • Betonüberdeckung der Bewehrung mit dem Hilti-Ferroscan prüfen;
  • Öffnungen herstellen zur Feststellung des Stabdruckmessers und des Korrosionsgrades;
  • Ermittlung des Chloridgehaltes;
  • Carbonatisierungstiefe mit der Phenolphthalein-Methode prüfen


Aufgrund der dadurch gewonnenen Erkenntnisse kann der Umfang der erforderlichen Leistungen festgestellt, ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Arbeiten ausgeschrieben werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, die Sanierung des Waschplatzbereiches mit den erforderlichen Leistungspaketen laut Sachvortrag zu planen, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die Arbeiten auszuschreiben. Ebenso sollten die Maßnahmen zur Feststellung des Sanierungsumfanges in der Waschhalle durchgeführt, die Arbeiten nach festgestellter Erfordernis geplant und zusammen mit der Waschplatzsanierung ausgeschrieben werden. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Sanierungsarbeiten, wie im Sachvortrag erläutert, beauftragt.

Das IB Seitz wird mit den erforderlichen Leistungsphasen beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kostenschätzung für die Sanierungsarbeiten der Waschplatzplatte liegt lt. IB Seitz bei rund 178.000 Euro brutto. Die für die Ingenieurleistungen der einzelnen Leistungsphasen darauf anfallenden Kosten betragen rund 29.350,00 Euro.
Der Sanierungsanteil der Waschhalle ist vorläufig mit geschätzten Kosten in Höhe von 105.000 Euro angesetzt. Dieser Aufwand muss anhand der betontechnologischen Untersuchungen und der Ausschreibung noch genau ermittelt werden.
Die anteiligen Ingenieurleistungen für die Waschhallensanierung belaufen sich auf - Basis der Kostenschätzung ermittelt - auf rund 20.250 Euro. 

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden für die Leistungspakete zur Sanierung der Waschplatzplatte zuzüglich des Anteiles für die Waschhallensanierung für 2024 auf der Haushaltsstelle 77000.950000 eingestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Beschluss

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Sanierungsarbeiten, wie im Sachvortrag erläutert, beauftragt.

Das IB Seitz wird mit den erforderlichen Leistungsphasen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2024 21:09 Uhr