Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum; Erweiterung des Sportgeländes um einen Rasenplatz und eine Boulderwand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.10.2021 zum Antrag der CSU-Fraktion zur kurzfristigen Erweiterung des Sportgeländes um einen Rasenplatz (Hybridrasen) folgenden Beschluss gefasst:

Dem Antrag wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in den Haushalt 2022 Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro für einen weiteren Rasenplatz sowie eine Kletter-/ Boulderwand eingestellt werden.

In der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2023 einigte sich der Gemeinderat zudem darauf, dass im Zuge der Umplanungen hinsichtlich der Erweiterungen des Sportzentrums der Regenwassergewinnung bzw. -nutzung (z.B. durch Erdtanks, Zisternen etc.) hohe Priorität eingeräumt werden soll.

Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.11.2023 zum Antrag der CSU-Fraktion zur Konzepterstellung einer stufenweisen Erweiterung des Sport-, Freizeit- und Erholungszentrums folgenden Beschluss gefasst:

Dem Antrag wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Sportzentrums und Umsetzung entsprechend geforderter Ausgleichsmaßnahmen vorzubereiten.

Die Verwaltung wird beauftragt Honorarangebote zur Aktualisierung der vorliegenden Planung inkl. Kosten sowie zur Prüfung der Verkehrs- und Parksituation im Bereich Gruber Straße/ Plieninger Straße/ Am Hanselbrunn (Machbarkeitsstudie) einzuholen.

Der Vorentwurf inkl. Kostenschätzung für ein neues Fußballfeld in den 3 Varianten:
  1. Naturrasen
  2. Kunstrasen (unverfüllt)
  3. Hybridrasen

für die optionalen Leistungen:
  • Flutlichtanlage
  • Beregnungsanlage

sowie für die Boulderwand wurde am 28.11.2023 durch das beauftragte Büro vorgelegt.

Frau Wrulich wird diese in der Sitzung vorstellen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.11.2023 dargestellt, wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41.1 "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption / Erweiterung" im Oktober 2018 eine grobe Einteilung der Erweiterung in 5 mögliche Bauabschnitte vorgenommen, woraufhin die Varianten für den Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet wurden.
Der Bebauungsplan für die Neukonzeption / Erweiterung des Sportzentrums Poing ist seit 05.05.2021 in Kraft.

Durch das Vorhaben entsteht ein Ausgleichsflächenbedarf.
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan Sportpark Poing wurde dieser wie folgt beziffert:


Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen (Gestaltung sämtlicher nördlich und östlich angrenzender Flächen bis zur Hangkante als zusammenhängende Ausgleichsfläche) sowie die Umsiedelung der Krautgärten mit 3.000 qm Fläche in den Norden des Areals und die dafür notwendige Umplanung des geplanten Bachlaufs nach Osten wurden bis dato in Bauabschnitt II (nach den Maßnahmen im Bereich Parkplatz Nord) angedacht.

Durch das Vorziehen der Ausführung des neuen Rasenplatzes von Bauabschnitt IV in den Bauabschnitt I ergeben sich folgende Notwendigkeiten:

  1. Die Spielfelder östlich des Endbachgrabens sind im B-Plan als Rasenspielfelder ausgewiesen – bei Abweichung der Ausführungsart Abstimmung mit der UNB nötig 
  2. Teile der Flächen sind derzeit an einen Landwirt verpachtet – die Pachtverträge sind unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen zu kündigen.
  3. Die Krautgärten, die sich auf dem nördlichen Teil des künftigen Spielfeldes befinden, müssen ab Ende 2024 verlegt werden. 
  4. Die Erschließung des Platzes muss neu geplant werden (ELT und HLS), da ohne vorherige Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen und damit einhergehender Verlegung des Endbachs an die Hangkante, die östlichen Sportflächen nicht vom bestehenden Sportparkgelände erschlossen werden können. Die Zuwegung über die derzeitige Endbachverrohrung wäre möglich.
  5. Die (temporäre) Einfriedung des Platzes muss geklärt werden, da ohne vorherige Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen Wildhecken zur Fernhaltung der Wildtiere (Schutz- und Leitpflanzung) vom Spielfeld fehlen.

Beschlussvorschlag

Das neue Fußballfeld soll als


  1. Naturrasen

  1. Kunstrasen (unverfüllt)

  1. Hybridrasen


ausgeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsleistungen für die Umsetzung des Rasenspielfeldes inkl. Beregnung und Flutlicht und der Boulderwand zu vergeben.

Finanzielle Auswirkungen

Folgende Mittel wurden auf der HH-Stelle 56000.950000 Freisportanlage inkl. Umkleidepavillon Plieninger Straße, Tiefbaumaßnahmen angesetzt:

Im Jahr 2023 für Planungskosten 50.000 Euro, im Jahr 2024 mit 439.000 Euro und 2025 mit 1 Mio. Euro.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, negativ

Es werden Ressourcen zur Herstellung der Anlage benötigt.

Beschluss

Das neue Fußballfeld soll als Naturrasen ausgeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsleistungen für die Umsetzung des Rasenspielfeldes inkl. Beregnung und Flutlicht und der Boulderwand zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2024 12:01 Uhr