In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05.12.2023 wurde unter TOP 3 die „Erneuerung des Bohlenbelages und Ergänzung der Beleuchtung“ für die Fußgängerbrücke über die Plieninger Straße behandelt. Für die Erneuerung des Bohlenbelages wurde aus technischer und wirtschaftlicher Sicht Bongossi-Hartholz (mit FSC-Zertifizierung) vorgeschlagen (siehe Sachvortrag vom 05.12.2023). Da es sich dabei um Tropenholz handelt, wurden zusätzliche Unterlagen zur Zertifizierung, Gewinnung, sowie Alternativen zum Bongossi-Hartholz – wie z.B. sog. „Stauseeholz“ oder auch Beläge aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) – gewünscht und die Beschlussfassung vertagt.
Die Auswertung der beiliegenden Stellungnahmen ergeben im Wesentlichen folgende Bewertung:
Die Verwendung von Eiche (ca. 120 bis 150 Jahre alt) ist hinsichtlich des Materialpreises mit ca. 1.900 Euro /m³ um ca. 100 Euro /m³ teurer als Bongossi (ca. 100 Jahre alt), aber die Haltbarkeit liegt mit ca. 10 Jahren bei weniger als der Hälfte im Vergleich zu Bongossi-Hartholz – und ist somit in etwa doppelt so teuer.
Walaba „Stauseeholz“ liegt mit ca. 3.000 Euro /m³ um ca. 1.200 Euro /m³ über dem Bongossi-Holzpreis. Wegen der äußerst langen Lieferzeit und der Gefahr von Splitterbildung (geringere Stabilität und Tragfähigkeit) wird diese Holzart für die angedachte Verwendung ebenfalls nicht empfohlen.
Iroko (Kembala) (wurde von einem Gemeindebürger angeregt) bewegt sich preislich bei rund 4.000 Euro/m³ und ist damit um ca. 2.200 Euro teurer als Bongossi (Azobè), welches mit ca. 1.800 Euro/m³ angesetzt ist.
(Hinweis: Bei der Ermittlung von Mehrkosten bei Hartholzbelägen ist von einem Holzbedarf von ca. 12,00 m³ auszugehen.)
GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) ist auf Grund der Materialeigenschaften und späteren Entsorgung als problematisch und als nicht „nachhaltig“ zu beurteilen. Der gesamte Materialpreis mit Verlegung ist im Vergleich zum Brückenbelag mit Bongossi dazu um ca. 21.000 Euro brutto teurer. Aufgrund der höheren Herstellungskosten eines GFK-Brückenbelags, einer nachteiligen Montage der Planken von oben, der nur von Dritten zu beseitigenden mechanischen und witterungsbedingten Schäden der rutschhemmenden Nutzschicht und der schwierigen Entsorgung von GFK wird empfohlen, eine andere Belagsart zu wählen.
Beleuchtung:
Ferner wurde mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim – als technischem Vertreter des Landkreises Ebersberg (Baulastträger und Eigentümer der Brückenkonstruktion) – die gewünschte Art der Brückenbeleuchtung abgestimmt. Es kam zum Ausdruck, dass zur Vermeidung einer Blendwirkung des Verkehrs auf der EBE 2 (Plieninger Straße) ein Leuchtband am geeignetsten ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt auch auf Grund der ergänzenden Unterlagen vor, den Brückenbelag mit Bongossi-Hartholz zu sanieren.
Alternativ käme aufgrund der Materialeigenschaften noch Eiche-Hartholz in Betracht, was aber den Ersatz des Belages in kürzeren Abständen erforderlich macht und höhere Erhaltungs- und Sanierungskosten verursacht.
Ferner wird vorgeschlagen, das favorisierte, weiße Leuchtband als Brückenbeleuchtung nachzurüsten.
Begründung der Verwaltung für die Wahl von Bongossi:
Wir stellen fest, dass das Ernten von Bongossi mittlerweile geregelt und FSC-zertifiziert wurde.
Bongossi gehört nach der aktuellen Liste der in CITES und der VO (EG) 338 / 97, 20.05.2023 (EU) des Bundesamtes für Naturschutz nicht zu den gegenwärtig geschützten Baumarten (Anlage 2) und steht nicht auf der sog. „Roten Liste“ des Bundesamtes für Naturschutz.
Bongossi wird in Deutschland von Händlern mit SKH-FSC-COC-Zertifikat für Brücken, Brückenbeläge und Bauteile für Wasserbauarbeiten geliefert.
Nach Angabe des NABU-Naturschutzbund Deutschland e.V. setzt für Holz- und Holzprodukte das FSC-Siegel in ökologischer, sozialer und forstlicher Hinsicht internationale Standards. Die Vergabe durch den Forest Stewardship Council (FSC), der 1993 im Anschluss an den Umweltgipfel in Rio gegründet wurde (der WWF gehört zu den Gründungsmitgliedern) erfolgt nach weltweit gültigen Prinzipien für eine nachhaltige Waldwirtschaft, sowie für holzverarbeitende Betriebe. Die Anforderungen sind im Vergleich Förderrichtlinie – FSC Standard – Stand 13.03.2023 festgelegt (Anlage 3). Der FSC ist weltweit einheitlich.
Die Gewinnung der bis ca. 100-jährigen Bongossi-Stämme erfolgt z. B. in Kamerun unter Einhaltung er Vorgaben der heimischen Holzwirtschaft. Die Stämme werden gekennzeichnet, ohne die Schädigung der nächstgelegenen Bäume gefällt, mit leichten Geräten zu den nächstgelegenen bereits vorhandenen Wegen gebracht und dann abtransportiert. Die Herstellung von Schneisen zum Abtransport ist verboten und wird nach Auskunft eines bekannten Holzhändlers, der bei Fällarbeiten zugegen war, streng überwacht.