Bauleitplanung der Gemeinde Pliening;
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 30.01.2024 gingen bei der Gemeinde Poing der Plan zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik-Anlage Gerharding“ der Gemeinde Pliening ein.
Frist für die Stellungnahme: 06.03.2024, verlängert bis 08.03.2024.
Mit den vorgelegten Bauleitplänen sollen die bestehenden landwirtschaftlichen Flächen im westlichen Gemeindebereich zwischen Speichersee im Norden und Kirchheim b. München im Süden mit Freiflächenphotovoltaik-Anlagen versehen werden.
Anlass für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan ist der Antrag des Eigentümers auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf im Außenbereich liegenden Flächen. Es soll ein Sondergebiet für regenerative Energienutzung ausgewiesen werden. Das Planungsgebiet wird aktuell landwirtschaftlich genutzt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 21 ha.
Feststellung der Verwaltung:
Grundsätzlich bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände gegen die Ausweisung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Poing gibt zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik-Anlage Gerharding“ der Gemeinde Pliening folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände gegen die Ausweisung.
Beschluss
Die Gemeinde Poing gibt zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik-Anlage Gerharding“ der Gemeinde Pliening folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände gegen die Ausweisung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2024 21:09 Uhr