Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Franz Langlechner


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Franz Langlechner legt mit Schreiben vom 7. März 2024 das Amt zum 31. Mai 2024 nieder.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.

Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.

Gemäß dem Wahlvorschlag der CSU rückt Herr Anton Finauer jun. als nächster Listennachfolger nach.

Herr Anton Finauer jun. hat mit Schreiben vom 25.03.2024 seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklärt.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 7. März 2024 das Ehrenamt von Herrn Franz Langlechner als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Mai 2024 endet.

Für Herrn Franz Langlechner rückt Herr Anton Finauer jun. als nächster Listennachfolger des Wahlvorschlags der CSU in den Gemeinderat nach.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
       ja, negativ
x        nein

Datenstand vom 25.04.2024 15:36 Uhr