Altersteilzeit in der Gemeinde Poing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der „Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)“ vom 27.02.2010 ist im Rahmen der Tarifverhandlungen nicht über den 31.12.2022 hinaus verlängert worden. Insoweit können auf seiner Grundlage keine Altersteilzeitvereinbarungen mehr geschlossen und neue begonnen werden. Altersteilzeiten, die vor dem 01.01.2023 begonnen haben, werden auf der Grundlage des TV FlexAZ bis zu deren vereinbartem Ende unverändert durchgeführt.
Altersteilzeiten für Beschäftigte mit Beginn ab 2023 können gemäß der Freigabe des VKA nur noch auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes vereinbart werden. Für die Anwendung des Altersteilzeitgesetzes ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig.
Grundsätzlich haben Beschäftigte keinen Anspruch auf die Vereinbarung einer Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz. Sollte sich der Gemeinderat für die Weiterführung des Angebots der Altersteilzeit in der Gemeinde Poing aussprechen, sind für Beschäftigte folgende wesentlichen Punkte zu beachten:
- Frühester Beginn der ATZ nach Vollendung des 55. Lebensjahres
- Beschäftige müssen innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der ATZ mindesten 1080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem SGB III gestanden haben
- die ATZ selbst muss eine versicherungspflichtige Tätigkeit nach dem SGB III sein
- eine ATZ muss zumindest so lange vereinbart sein, bis eine Altersrente bezogen werden kann. Das können Altersrenten mit und ohne Abschlag sein:
- Regelaltersrente
- Rente für langjährig Versicherte
- Rente für besonders langjährig Versicherte
- Rente für schwerbehinderte Menschen
Mit den gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit strebt der Gesetzgeber an, älteren Mitarbeitern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in die Rente zu ermöglichen. Das Instrument der Altersteilzeit ist hierbei bei verschiedenen Beschäftigten sehr beliebt und auch ein möglicher Grund sich für einen Arbeitgeber zu entscheiden, der dieses Instrument anbietet.
Die Verwaltung schlägt vor und empfiehlt dem Gemeinderat, das Instrument der Altersteilzeit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes anzubieten.
Sofern sich der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung anschließt, ist der Erste Bürgermeister für die jeweilige Genehmigung / Ablehnungen eines Antrags auf Altersteilzeit für Beschäftigte zuständig.
Beschlussvorschlag
In der Gemeinde Poing wird das Instrument der Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz angeboten. Die Entscheidung für eine Genehmigung / Ablehnung eines Antrags obliegt dem Ersten Bürgermeister.
Finanzielle Auswirkungen
Abhängig vom individuellen Einzelfall in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Aufstockungsleistungen sowie erhöhte Rentenversicherungsbeiträge.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Beschluss
In der Gemeinde Poing wird das Instrument der Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz angeboten. Die Entscheidung für eine Genehmigung / Ablehnung eines Antrags obliegt dem Ersten Bürgermeister.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2024 21:40 Uhr