Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung und Anbau an ein bestehendes 2-Familienhaus mit Gewerbeeinheit; Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit, Anbau und Errichtung einer Wohneinheit, Umbau der EG-Gewerbeeinheit, Umbau der Wohnungen im 1. und 2. OG, Hauptstraße 3a, Fl.-Nr. 687/4 Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2024 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Am 07.07.2024 wurde der Gemeinde Poing der o.g. Antrag zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorgelegt.

Der Antragsteller beantragt eine Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit im Dachgeschoß, den Anbau und Errichtung einer Wohneinheit an das bestehende Gebäude sowie den Umbau der Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoß und Umbau der Erdgeschoß-Gewerbeeinheit.

Für das Grundstück liegt bereits ein Baugenehmigungsbescheid vom 06.10.2023 für die Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit sowie Umbau der Gewerbeeinheit im Erdgeschoss vor.

Das bestehende Wohngebäude besteht derzeit aus einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoß und zwei Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoß (Wohnung Nr. 1 und Wohnung Nr. 2).
Zwei weitere Wohneinheiten sind geplant. Eine Wohneinheit soll durch die Aufstockung des Dachgeschosses (Wohnung Nr. 3) sowie eine weitere Wohneinheit im Anbau an das bestehende Gebäude entstehen. Diese Wohneinheit zieht sich über das Erdgeschoß, das 1. Oberschoss und den Keller (Wohnung Nr. 4). 

Der geplante Anbau an das bestehende Gebäude im nördlichen Bereich ist ca. 16 m lang und 6,21 m breit. Die Fläche des Anbaus besteht im Erdgeschoß aus einer Durchfahrt zu den Stellplätzen des Grundstückes Hauptstraße Nr. 3 und im nördlichen Bereich einer Wohnfläche (Teilfläche Wohnung Nr. 4). Im 1. Obergeschoß entsteht auf die ganze Länge des Anbaus eine zusätzliche Wohnfläche für die bestehende Wohnung (Wohnung Nr. 1) sowie für die Wohnung Nr. 4. Im 2. Obergeschoß soll die Fläche des Anbaus als Dachterrasse für Wohnung Nr. 2 errichtet werden.

Geplant sind im Dachgeschoss Dachflächenfenster sowie eine südseitige Photovoltaikanlage.

Auf dem Grundstück sollen zwei Bäume (Robinien) entfernt werden. Eine Ersatzpflanzung gemäß Freiflächenplan ist vorgesehen. Die Stellplätze sollen mit Rasenpflaster errichtet und die Zufahrten sollen durch Verbundpflaster ersetzt werden.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, somit erfolgt die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch.

Nach Flächennutzungsplan ist für das Gebiet ein Mischgebiet festgesetzt. Gemäß § 6 Abs. 2 Baunutzungsverordnung sind das Wohnen und das geplante Gewerbe mit Verkaufsfläche und Lagerräumen zulässig.

Als Referenz hinsichtlich des Einfügens zur Firsthöhe und Dachneigung wurde bereits im Bauantrag aus dem Jahr 2023 auf das Gebäude Hauptstraße 1 Bezug genommen und durch das Landratsamt auch genehmigt. Das Bauvorhaben hält auch weiterhin die Firsthöhe und Dachneigung ein.

Hinsichtlich GRZ und GFZ wird auf die Gebäude Hauptstraße 1 und 3 Bezug genommen.

Für die geplante Nutzung des Gebäudes sind insgesamt 12 Stellplätze zu errichten. Für die 4 Wohnungen sind 8 Stellplätze erforderlich, da die 4 Wohnungen jeweils größer als 80 m² sind. Für das geplante Gewerbe als Verkaufsfläche sind 4 Stellplätze erforderlich.
Die Stellplätze werden für die Wohnungen mit Duplex-Garagen sowie als 5 oberirdische Stellplätze für Gewerbe und Besucherstellplätze nachgewiesen.

Gemäß der Fahrradabstellplatzsatzung sind für Wohnen und Gewerbe 10 Stellplätze erforderlich. Diese werden in dem an die Duplexgaragen angrenzenden Schuppen nachgewiesen sowie 1 oberirdisch im Bereich der oberirdischen Stellplätze nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung und Anbau an ein bestehendes 2-Familienhaus mit Gewerbeeinheit mit Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit, Anbau und Errichtung einer Wohneinheit, Umbau der EG-Gewerbeeinheit, Umbau der Wohnungen im 1. und 2. OG, Hauptstraße 3a, Fl.-Nr. 687/4 Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung und Anbau an ein bestehendes 2-Familienhaus mit Gewerbeeinheit mit Dachaufstockung und Errichtung einer Wohneinheit, Anbau und Errichtung einer Wohneinheit, Umbau der EG-Gewerbeeinheit, Umbau der Wohnungen im 1. und 2. OG, Hauptstraße 3a, Fl.-Nr. 687/4 Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2024 21:45 Uhr