Änderung der Förderrichtlinie zur Energieerzeugung durch erneuerbare Energien und Förderung des Radverkehrs;
Vorberatung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Februar 2023 wurde die Förderrichtlinie zur Energieerzeugung durch erneuerbare Energien und Förderung des Radverkehrs neu aufgelegt.
Aufgrund der gesammelten Erfahrung und des technischen Fortschritts soll die Förderrichtlinie wie folgt geändert werden:
- Einheitliche und verbesserte Wortführung in der Förderrichtlinie.
- Die Installation wird nicht mehr gefördert.
- Gefördert wird der Kauf einer Mini-PV-Anlage mit oder ohne Speicher nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen (nur Gesamtsysteme und keine Einzelkomponenten).
- Drosselbare Wechselrichter größer der Leistung des gesetzlichen Regelwerks werden nicht gefördert.
- Der Erwerb gebrauchter Mini-PV-Anlagen ist nicht gestattet.
- Die Zuwendungsvoraussetzungen für Lastenräder wurden genauer definiert.
- Eine Kombination mit staatlichen Fördermitteln ist nicht gestattet.
- Spätestens 6 Monate nach Förderzusage ist die Rechnung mit einer Vollzugsmeldung mittels Fotobeweis der installierten Mini-PV-Anlage vorzulegen. Andernfalls entfällt die Förderung.
Die Änderungen sind grün dargestellt.
Beschlussvorschlag
Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Änderungen der Förderrichtlinie - gegebenenfalls mit den beschlossenen Änderungen - zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf den Klimaschutz
x ja, positiv
ja, negativ
nein
Beschluss
Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Änderungen der Förderrichtlinie, der redaktionellen Änderung hinsichtlich 3.2. b) sowie den Ergänzungen zur Förderung von Lastenanhängern analog zu den in München geltenden Richtlinien, bis auf die max. zulässige Last, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.11.2024 21:45 Uhr