Änderung der Förderrichtlinie zur Energieerzeugung durch erneuerbare Energien und Förderung des Radverkehrs; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.09.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Februar 2023 wurde die Förderrichtlinie zur Energieerzeugung durch erneuerbare Energien und Förderung des Radverkehrs neu aufgelegt.
Aufgrund der gesammelten Erfahrung und des technischen Fortschritts soll die Förderrichtlinie wie folgt geändert werden:

  1. Einheitliche und verbesserte Wortführung in der Förderrichtlinie.
  2. Die Installation wird nicht mehr gefördert.
  3. Gefördert wird der Kauf einer Mini-PV-Anlage mit oder ohne Speicher nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen (nur Gesamtsysteme und keine Einzelkomponenten).
  4. Drosselbare Wechselrichter größer der Leistung des gesetzlichen Regelwerks werden nicht gefördert.
  5. Der Erwerb gebrauchter Mini-PV-Anlagen ist nicht gestattet.
  6. Die Zuwendungsvoraussetzungen für Lastenräder wurden genauer definiert.
  7. Eine Kombination mit staatlichen Fördermitteln ist nicht gestattet.
  8. Spätestens 6 Monate nach Förderzusage ist die Rechnung mit einer Vollzugsmeldung mittels Fotobeweis der installierten Mini-PV-Anlage vorzulegen. Andernfalls entfällt die Förderung.

Die Änderungen sind grün dargestellt.

Beschlussvorschlag

Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Änderungen der Förderrichtlinie - gegebenenfalls mit den beschlossenen Änderungen - zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Beschluss

Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Änderungen der Förderrichtlinie, der redaktionellen Änderung hinsichtlich 3.2. b) sowie den Ergänzungen zur Förderung von Lastenanhängern analog zu den in München geltenden Richtlinien, bis auf die max. zulässige Last, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2024 21:45 Uhr