Antrag der Iny-Lorentz-Stiftung zur Genehmigung der Verwendung des Gemeindewappens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorstand der Iny-Lorentz-Stiftung beantragte mit Schreiben vom 25.01.2025 die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens. Das Gemeindewappen soll u.a. auf der geplanten Homepage, in den sozialen Medien sowie im allgemeinen Schriftverkehr der Stiftung verwendet werden.
Die Stiftung hat den überwiegenden Zweck, die kulturellen, jugendspezifischen und sozialen Belange insbesondere in der Gemeinde Poing zu fördern. Vorgesehen ist auch die Weitergabe von Mitteln an juristische Personen des öffentlichen Rechts und steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts, die die Zwecke des Satzes 1 fördern (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung).
Da keine wirtschaftlichen Interessen seitens der Iny-Lorentz-Stiftung entgegenstehen, sprechen aus Sicht der Verwaltung keine Gründe gegen die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens.
Beschlussvorschlag
Der Iny-Lorentz-Stiftung wird die Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens, u.a. auf der Homepage, in den sozialen Medien und im allgemeinen Schriftverkehr erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf den Klimaschutz
ja, positiv
ja, negativ
x nein
Datenstand vom 20.02.2025 16:13 Uhr