Würdigung des Haushalts für das Jahr 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 17.12.2024 (Eingang 18.12.2024) wurde der Gemeinde die Würdigung des Haushalts durch das Landratsamt mitgeteilt.
Da keine Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung vorgesehen sind, war der Haushalt nicht genehmigungspflichtig. Es hat lediglich eine Würdigung durch das Landratsamt zu erfolgen (Art. 65 Abs. 3 S. 3 GO).
Im Rahmen der Würdigung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass kein Anlass zur Beanstandung durch das Landratsamt gesehen wird. Somit konnte die Satzung entsprechend ausgefertigt werden. Die Bekanntmachung erfolgte am 05.02.2025 ortsüblich im Ortsnachrichtenblatt.
Das Genehmigungsschreiben des Landratsamtes Ebersberg wird den Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Datenstand vom 30.05.2025 10:37 Uhr