Beschaffung von Terrorsperren gegen Überfahrtaten; Kenntnisgabe gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung (GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö informativ 3

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wird folgendes Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO zur Kenntnis gegeben:

Aufgrund der aktuellen Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände (im Nachgang zu dem Geschehen „Weihnachtsmarkt Magdeburg“) wurden zehn mobile Fahrzeugsperren (Terrorsperren gegen Überfahrtaten) zu einem Gesamtauftragswert von ca. 79.500 € beschafft. Das beauftragte Modell eignet sich insbesondere für Fußgängerbereiche.

Die Dringlichkeit entstand durch die anstehende Veranstaltungssaison bei gleichzeitig bundesweit gestiegener Nachfrage und entsprechend anzunehmender Lieferfristen. Die Vergabe erfolgte somit am 18.02.2025 als Eilgeschäft.

Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass im Rahmen des Verfügungsrahmens des Ersten Bürgermeisters bereits am 10.02.2025 Sperren zu einem Auftragswert von ca. 63.000 Euro beschafft wurden. Das in diesem Rahmen beauftragte Modell eignet sich insbesondere für Durchlassstellen.

Insoweit können in Kombination mit dem vorhandenen Bestand den unterschiedlichen Anforderungen (z. B. Aufrechterhaltung der Feuerwehrzufahrtsmöglichkeit) Rechnung getragen werden.

Datenstand vom 20.03.2025 16:06 Uhr