Am 25.02.2025 ging beim Landratsamt Ebersberg der o.g. Bauantrag ein. Die Gemeinde wurde bisher nicht zum gemeindlichen Einvernehmen aufgefordert.
Der Antragsteller beantragt die Erdauffüllung bzw. Erdaufschüttung mit 12.000 m² auf dem Grundstück Fl.Nr. 816. Der Erdabtrag erfolgt aus dem Wildparkgelände (Rotwildgehege). Die Erde soll plan auf dem Grundstück Fl.Nr. 816 aufgebracht werden. Angaben zur Lage und Höhe der Aufschüttungsfläche liegen derzeit noch nicht vor.
Auf dem Grundstück liegt ein Teil der festgesetzten Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes Nr. 32.1, 1. Änderung Hauptstraße Ost- Teilbereich Ost.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt.
Nach § 35 Abs.2 BauGB handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben, da es nicht unter die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB fällt.
Sonstige Vorhaben können zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und ihre Erschließung gesichert ist (§ 35 Abs. 2 BauGB).
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben Belange des Naturschutzes, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt. (Art. 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB).
Da ein Teilbereich des Grundstückes im Bereich einer Ausgleichsfläche liegt, können Belange des Naturschutzes betroffen sein.
Des Weiteren befinden sich die Fl.Nr. 816 im Bereich von Bodendenkmälern.
Das Landratsamt Ebersberg wird u.a. die Unteren Denkmalschutzbehörde und Untere Naturschutzbehörde im Verfahren beteiligen. Stellungnahme liegen derzeit noch nicht vor.