Empfehlung der Bürgerversammlung vom 06.05.2025; Prüfung Haltverbot für Lkw in der Straße "Am Hanselbrunn" zwischen Hauptstraße und REWE-Markt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2025 ö informativ 4

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung vom 06.05.2025 wurde folgender Antrag mehrheitlich beschlossen:

 „Ich stelle hiermit den Antrag: Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, dass in der Straße „Am Hanselbrunn“ ein LKW-Parkverbot eingerichtet wird.“

Inhaltlich teilt die Verwaltung Folgendes mit:

Bei der vom Antragsteller bezeichneten Fläche handelt es sich um Privatgrund. Ein Haltverbot auf privaten Flächen ist (mit Ausnahme hier nicht vorliegender Sondersituationen) rechtlich unzulässig. Selbst bei öffentlichem Grund wäre das Ortsbild bei dem jetzigen Ausbauzustand kein ausreichender Tatbestand für ein Haltverbot. Baurechtlich sprechen ebenfalls keine Gründe gegen das Lkw-Parken.

Eine wirksame Maßnahme könnte jedoch der Eigentümer vornehmen und das Gelände z. B. einzäunen. 

Hierbei sollte jedoch nicht verkannt werden, dass es doch ausdrücklich wünschenswert ist, dass Fahrzeuge – insbesondere große Firmenfahrzeuge - auf Privatflächen und nicht auf dem öffentlichen Grund abgestellt werden. 

Ferner muss nach einer Einzäunung der Fläche in der Straße Am Hanselbrunn davon ausgegangen werden, dass die Fahrzeuge weiter in Poing abgestellt und somit nur verdrängt werden. Dies war nach der Einzäunung der privaten Fläche östlich der Bahnunterführung sowie nach der jüngsten Ausweisung von Haltverboten für Lkw in der Wildparkstraße deutlich zu beobachten.

Die Befürchtung gilt umso mehr, da naheliegende Bereiche nicht als Wohngebiete ausgewiesen sind (z. B. Teile der Anzinger Straße oder der Hauptstraße). Somit gilt das gesetzliche Haltverbot für Lkw nach § 12 Straßenverkehrsordnung gilt (Nachtstunden, Sonntage) dort nicht. Gerade in der Hauptstraße liegt bereits eine nachvollziehbare Bürgerbeschwerde zum Lkw-Parken im Nachgang zur Bürgerversammlung vor. Eine Verdrängung würde diese Problematik verschärfen.

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, nach Umsetzung der baurechtlichen Vorgaben des Erschließungsträgers (vgl. Bauleitplanung) die Parkthematik in der Straße Am Hanselbrunn zu prüfen und bei Erforderlichkeit geeignete Anordnungen zu treffen.

Beschlussvorschlag

Nach Umsetzung der baurechtlichen Vorgaben des Erschließungsträgers ist die Parkthematik in der Straße Am Hanselbrunn zu prüfen und bei Erforderlichkeit sind geeignete Anordnungen zu treffen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Datenstand vom 22.05.2025 16:40 Uhr