Verlängerung des Einsatzes des privaten Sicherheitsdienstes im Bereich der Alkoholverbotsverordnung und der Anlagensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.07.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Verunreinigungen, Ruhestörungen und Vandalismus im fußläufigen Umfeld des S-Bahnhofes Poing (einschließlich des P+R-Gebäudes und der Skateranlage), des Bergfeldparks und des Badesees gaben in jüngster Zeit immer wieder Anlass zu massiven Beschwerden der Anwohner, Nutzer, Passanten und Eigentümer. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12.02.2015 mit dieser Problematik auseinander gesetzt. Als Ergebnis wurde u.a. folgender Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung am 24.02.2015 ein Konzept für einen Ordnungsdienst vorzubereiten.“

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.02.2015 legte die Verwaltung Zielsetzung und Befugnisse eines Sicherheitsdienstes insbesondere wie folgt dar:

- Zeigen einer räumlichen Präsenz, um hierdurch für potenzielle Störerinnen und Störer 
  abschreckend zu wirken
- hierdurch Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Anliegerinnen und Anlieger
- Aufklärung und Information (Ansprache) über die bestehenden Regelungen
- schnelle Information der Polizei
- verwertbare Zeugenaussagen
- Ausüben des Hausrechts in gemeindlichen Anlagen/Einrichtungen und auf den Flächen der
  ARGE

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte in Folge dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Errichtung eines Sicherheitsdienstes für die Dauer von drei Monaten zu. Auf die Sitzungsniederschrift wird entsprechend verwiesen. Konkrete Dienstzeiten der Bestreifung wurden im Benehmen mit der Arbeitsgruppe „Auffällige Jugendliche und junge Erwachsene“ festgelegt. Der Gemeinderat wurde durch nichtöffentliche Bekanntgabe vom 16.04.2015 über den zum 01.05.2015 mit der Flächenkontrolle beginnenden Sicherheitsdienst unterrichtet.

Als flankierende Maßnahmen wurden zwischenzeitlich eine Alkoholverbotsverordnung, eine Sondernutzungs- und eine Sondernutzungsgebührensatzung erlassen. Ferner wurden die Skateranlage und der Aktivspielplatz als gemeindliche Anlage ausgeschildert. Pfosten an den Zufahrten wurden ebenfalls dort beauftragt.

Ferner begann die Streetworkerin am 01.06.2015 ihren Dienst.

Gemäß der vertraglichen Ausgestaltung bedarf es nunmehr der positiven Erklärung zur Fortsetzung des Dienstleistungsvertrages. Andernfalls läuft der Vertrag automatisch zum 31.07.2015 aus.

Die Verwaltung bewertet den Einsatz des Sicherheitsdienstes durchwegs positiv. Die gewonnenen Erkenntnisse und durch den Sicherheitsdienst durchgeführten Maßnahmen wurden in der nichtöffentlichen Bekanntgabe vom 18.06.2015 umfassend berichtet.

Die Jugendlichen setzten sich demzufolge überwiegend aus jungen Erwachsenen im Alter von 17 bis 25 Jahren in festen Gruppen zusammen, teilweise sind die „Anführer“ auch älter. Orte des Zusammentreffens waren Marktplatz (einschl. City-Center/Bahndamm), P+R-Gebäude, Teich, Monopteros, Skater-Anlage und Bergfeldsee. Diese Orte wurden intensiv vom Sicherheitsdienst bestreift. Teilweise kam es natürlich zu einer Wanderbewegung der Jugendlichen von einem Versammlungsort zum nächsten. Hierbei folgte der Sicherheitsdienst ebenfalls den Wanderbewegungen und konnte somit größtenteils die ausufernden Party-Zusammenkünfte auflösen. Mit seiner Präsenz und seinem deeskalierenden Auftreten schaffte es der Sicherheitsdienst letztlich, die störenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihre Schranken zu weisen. Der Sicherheitsdienst - als Vorstufe der polizeilichen Arbeit - konnte somit in vielen Fällen eine Zuspitzung der jugendlichen Aktivitäten - verbunden mit Alkoholkonsum teilweise minderjähriger Jugendlicher, Lärmbelästigung und Vermüllung von öffentlichen Plätzen - verhindern.

Seit dem Einsatz des Sicherheitsdienstes sind die Beschwerdeeingänge in der Gemeinde rückläufig. Das Sicherheitsgefühl am Marktplatz hat bei den Bürgerinnen und Bürgern insgesamt wieder zugenommen. Dabei wird nicht verkannt, dass es hier noch Defizite gibt. Nach Auffassung der Verwaltung ist daher die Präsenz des Sicherheitsdienstes auch weiterhin erforderlich, um Belästigungen und Beschädigungen zu verhüten oder zumindest zu begrenzen. Dies ergibt sich nicht zuletzt auch durch den notwenigen Vorlauf, den die Maßnahmen der aufsuchenden Jugendarbeit für ihre Wirksamkeit benötigen.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Vertrag einmalig um weitere drei Monate zu verlängern. Dieser Zeitraum entspricht auch den warmen Monaten August - September - Oktober und der damit verbundenen Attraktivität des Bergfeldsees.

Sollte danach ein weiterer oder dauerhafter Bedarf zum Schutz insbesondere auch der gemeindlichen Liegenschaften bestehen, ist aus Vergabegründen eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Der Sicherheitsdienst ESD wird für weitere drei Monate mit der Flächenkontrolle im bisherigen Umfang (Durchführung einer Doppelstreife an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen von 17.00 Uhr bis 01.00 Uhr im Geltungsbereich der Alkoholverbotsverordnung und im Geltungsbereich der gemeindlichen Anlagensatzung) beauftragt. Die überplanmäßigen Ausgaben von weiteren EUR 8.300 werden genehmigt.

Finanzielle Auswirkungen

Es fallen insgesamt 432 Mannstunden an. Dies entspricht einem Betrag von EUR 13.300 brutto. Der Schwellenwert von EUR 30.000 netto für eine freihändige Vergabe bzw. EUR 100.000 für eine beschränkte Ausschreibung wird durch die Vertragsverlängerung insgesamt nicht überschritten. Die ARGE Am Bergfeld hat eine Kostenbeteiligung in Höhe von EUR 5.000,-- für die weiteren drei Monate in Aussicht gestellt.

Beschluss

Der Sicherheitsdienst ESD wird für weitere drei Monate mit der Flächenkontrolle im bisherigen Umfang (Durchführung einer Doppelstreife an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen von 17.00 Uhr bis 01.00 Uhr im Geltungsbereich der Alkoholverbotsverordnung und im Geltungsbereich der gemeindlichen Anlagensatzung) beauftragt. Die überplanmäßigen Ausgaben von weiteren EUR 8.300 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 12

Kurzbericht

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.07.2015 der Verlängerung des Einsatzes des privaten Sicherheitsdienstes mehrheitlich zugestimmt.
In Folge wird auch in den Monaten August - September - Oktober eine Flächenkontrolle im Geltungsbereich der Anlagensatzung und der Alkoholverbotsverordnung stattfinden. Der Umfang beträgt weiterhin eine Doppelstreife. Die Einsatzzeiten sind unverändert an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen, jeweils in der Zeit von 17.00 Uhr bis 01.00 Uhr.

Datenstand vom 29.07.2015 11:15 Uhr