Sachstand zum Thema Asyl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.07.2015 ö informativ 1.2

Sachverhalt

Am 20.07.2015 fand in Pliening die Kreisversammlung des Bayerischen Gemeindetages statt. In diesem Rahmen wurde die aktuelle Situation zum Thema Asyl vorgestellt. Hieraus wird Folgendes berichtet:

Derzeit sind im Landkreis Ebersberg 37 dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern vorhanden, die mit 626 Bewohnern belegt sind. Zusätzlich gibt es acht Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige bzw. Pflegefamilien.

Das aktuelle Soll der gesetzlich vorgegebenen Quote von 2,9% schreibt für den Landkreis Ebersberg eine Anzahl von 800 Asylbewerber vor, untergebracht sind derzeit nur 598 Asylbewerber und 61 unbegleitete Minderjährige.

Laut Prognose soll die Zahl der im Landkreis lebenden Asylbewerber allerdings auf 1.190 Personen steigen. Erreicht wird dies durch 30 wöchentlich neu von der Regierung von Oberbayern dem Landkreis Ebersberg zugewiesene Asylbewerber (bisher waren es 21 nur Personen).

Hinsichtlich der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten ist das Landratsamt Ebersberg auf jede Liegenschaft angewiesen, die potentiell zur Verfügung steht. Bevorzugt werden dabei langfristige Objekte. Zur Bewältigung der derzeitigen Direktzuweisungen werden gerne auch „schnelle“ Lösungen, wie z. B. Liegenschaften, die mit geringen Umbaumaßnahmen zur Verfügung stehen, gesucht.

Aktuell sind keine freien Verfügungsmöglichkeiten mehr vorhanden. Daher ist geplant, eine weitere Landkreisturnhalle umzufunktionieren. Auch werden Lösungen wie Anmietung von Containern oder die Nutzung von gemeindlichen Turnhallen (zumindest während der Sommermonate) angestrebt.

Sogenannte Fehlbeleger (d.h. die Asylverfahren sind bereits abgeschlossen) sind nicht mehr leistungsberechtigt und sollen deshalb solange wie möglich in den Asyl-Unterkünften verbleiben. Nur im Einzelfall kommt das Landratsamt auf die Gemeinden zu und bittet um Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenunterbringung. Auch hier wird dringend Wohnraum gesucht. Es besteht eine Fördermöglichkeit durch den Freistaat Bayern (Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2015).

Kurzbericht

Am 20.07.2015 fand in Pliening die Kreisversammlung des Bayerischen Gemeindetages statt. In diesem Rahmen wurde die aktuelle Situation zum Thema Asyl vorgestellt. Hieraus wird Folgendes berichtet:

Derzeit sind im Landkreis Ebersberg 37 dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Asylbewerbern vorhanden, die mit 626 Bewohnern belegt sind. Zusätzlich gibt es acht Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige bzw. Pflegefamilien.

Das aktuelle Soll der gesetzlich vorgegebenen Quote von 2,9% schreibt für den Landkreis Ebersberg eine Anzahl von 800 Asylbewerber vor, untergebracht sind derzeit nur 598 Asylbewerber und 61 unbegleitete Minderjährige.

Laut Prognose soll die Zahl der im Landkreis lebenden Asylbewerber allerdings auf 1.190 Personen steigen. Erreicht wird dies durch 30 wöchentlich neu von der Regierung von Oberbayern dem Landkreis Ebersberg zugewiesene Asylbewerber (bisher waren es 21 nur Personen).

Hinsichtlich der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten ist das Landratsamt Ebersberg auf jede Liegenschaft angewiesen, die potentiell zur Verfügung steht. Bevorzugt werden dabei langfristige Objekte. Zur Bewältigung der derzeitigen Direktzuweisungen werden gerne auch „schnelle“ Lösungen, wie z. B. Liegenschaften, die mit geringen Umbaumaßnahmen zur Verfügung stehen, gesucht.

Aktuell sind keine freien Verfügungsmöglichkeiten mehr vorhanden. Daher ist geplant, eine weitere Landkreisturnhalle umzufunktionieren. Auch werden Lösungen wie Anmietung von Containern oder die Nutzung von gemeindlichen Turnhallen (zumindest während der Sommermonate) angestrebt.

Sogenannte Fehlbeleger (d.h. die Asylverfahren sind bereits abgeschlossen) sind nicht mehr leistungsberechtigt und sollen deshalb solange wie möglich in den Asyl-Unterkünften verbleiben. Nur im Einzelfall kommt das Landratsamt auf die Gemeinden zu und bittet um Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenunterbringung. Auch hier wird dringend Wohnraum gesucht. Es besteht eine Fördermöglichkeit durch den Freistaat Bayern (Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2015).

Datenstand vom 08.10.2015 10:47 Uhr