Beschilderung des Radweges in der Kirchheimer Allee; Änderung der Vorfahrtsregelung für Rad Fahrende an den Einmündungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Thematik der Beschilderung des Radweges in der Kirchheimer Allee war in den vergangenen Wochen Gegenstand einer größeren Presseberichterstattung.
Die intendierte Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht wird die Verwaltung - entgegen der Auffassung der Verkehrssachbearbeitung der Polizei Poing, aber für die Örtliche Straßenverkehrsbehörde unverändert geltenden Gründen der Verkehrssicherheit in einer Haupterschließungsstraße („Tempo 50 km/h“ und entsprechender Ausbauzustand) - vorläufig nicht verfolgen. Gerade dort häuften sich in letzter Zeit Hinweise der Anlieger hinsichtlich einer überhöhten Geschwindigkeit, in den Verkehrsraum ragenden Fahrzeugen (Wohnmobile, Anhänger, Lkw) sowie Beinaheunfällen im Bereich der Einmündungen bzw. der abknickenden Vorfahrt. Eine entsprechende Verkehrsanordnung für den Parkstreifen sowie die durch den Gemeinderat beauftragte Einholung eines Gutachtens für die abknickende Vorfahrt waren die Folge.
Geändert wird allerdings die Vorfahrtsregelung: So wird künftig wieder der Radweg als unselbständig eingestuft und somit von der Vorfahrtsregelung der Kirchheimer Allee „eingeschlossen“. In Folge wird für die Einmündungen in die Kirchheimer Allee eine Wartepflicht gegenüber dem nunmehr bevorrechtigten Radverkehr entstehen. Zur Verdeutlichung werden auch Radverkehrsfurten in Blockmarkierung angebracht. Die Roteinfärbungen werden in Abstimmung mit der Polizei Poing entfernt.
Datenstand vom 09.10.2015 09:17 Uhr