Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In den letzten Wochen informierte Herr Landrat Niedergesäß die Gemeinde Poing wiederholt über den aktuellen Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für die Asylbewerber im Landkreis Ebersberg. Mit Schreiben vom 07.09.2015 teilte er aktuell mit, dass sich die Lage weiter verschärft habe. Dem Landkreis Ebersberg würden derzeit wöchentlich 41 Asylbewerber direkt zugewiesen. Dringender als jemals zuvor benötige daher das Landratsamt Standorte für Zelte, Traglufthallen, Container und (größere) Modulbauten. Er appelliere daher eingehend, ihm gemeindliche Grundstücksflächen oder Flächen im Privateigentum - gerne in Gewerbegebieten - zu nennen, auf denen sich Lösungen dieser Art realisieren ließen. Das Landratsamt benötige dabei Grundstücksflächen (Minimum 3000 qm), die voll erschlossen wären und sofort genutzt werden könnten, um Unterkünfte für Asylbewerber zu schaffen, sei es als Dauerlösung oder als vorübergehende Notunterbringung.
Konkret hatte das Landratsamt bereits mit Schreiben vom 07.08.2015 (Anlage 1) angefragt, ob es möglich sei, einen Teil des Volksfestplatzes als vorübergehenden Standort für eine derartige Notunterkunft zu nutzen. Der Landrat versicherte der Gemeinde, dass er das Grundstück - wenn diese es benötigten würde - räumen und in die gemeindliche Nutzung zurückführen werde. Ihm sei bewusst, dass mehrere Festivitäten jeweils im Frühjahr / Sommer stattfänden. Rechtzeitig vor dem entsprechenden Aufbau werde er die Unterbringung auflösen, wobei er davon ausgehe, dass er bis dahin weitere Standorte zur Verfügung gestellt bekommen habe. Sollte sich bereits vorher eine der Flächen des Freistaates Bayerns realisieren lassen, werde er die Nutzung des Volksfestplatzes ebenso aufgeben. Weiterhin kündigt Herr Niedergesäß an, dass man einen ablehnenden Beschluss des Gemeinderats akzeptieren werde, dem Landratsamt jedoch schon mit der Verpachtung des Volksfestplatzes für wenige Monate geholfen wäre.
Zuständige Behörden zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind nach Maßgabe der Asyldurchführungsverordnung die Regierungen, die Landkreise und oder die kreisfreien Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis sowie die Landratsämter als Staatsbehörden. Gleichzeitig haben die Landkreise, kreisfreien Gemeinden und kreisangehörigen Gemeinden bei der Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften mitzuwirken; insbesondere haben sie den Regierungen geeignete Objekte zur Anmietung anzubieten. Diese Mitwirkungspflicht kann aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht so weit gehen, dass staatliche Liegenschaften nachrangig zu gemeindlichen Liegenschaften herangezogen werden. Auch sind bereits Flüchtlinge in zwei gemeindlichen Liegenschaften untergebracht.
Bei einem gemeinsamen Gesprächstermin am 06.08.2015 zwischen dem Landratsamt Ebersberg und der Gemeinde Poing wurden daher folgende staatliche Flächen genannt, die aus gemeindlicher Sicht als geeignet erscheinen:
1. Vorgeschlagen wurden in Grub die Teilflächen der Fl.Nr. 1383/1387 und 1388. Diese verzeichnen eine Größe von 21.000 m² (Fl.Nr. 1383/1387) bzw. 16.000 m² (Fl.Nr. 1388), sind im Flächennutzungsplan mit Wohnnutzung (unmittelbar angrenzend an eine Wohnsiedlung) und Sondergebiet ausgewiesen. Beide Flächen wären baurechtlich zur Unterbringung für Asylbewerber geeignet.
2. Die Flächen der Kirchheimer Straße 31 und 33 (Fl.Nr. 1381/1 und 1381/2) wurden von Seiten der Bayerischen Landesanstalt, Institut für Tierzucht, für entbehrlich erklärt, so dass diese für eine Unterbringung für Asylbewerber grundsätzlich nutzbar wären. Beide Flächen weisen jeweils ca. 640 m² auf, wobei der Altbestand auf der Fläche der Kirchheimer Straße 33 beseitigt werden müsste.
3. Auch wurden Teilflächen der Fl.Nr. 1394 sowie 1400 genannt. Die Fläche der Fl.Nr. 1394 hat jedoch einen großen Baumbestand, die Teilflächen der Fl.Nr. 1400 werden aktuell mit Schafen beweidet, so dass diese sehr wahrscheinlich nicht in Betracht kommen werden.
4. Des Weiteren wurde die geplante Parkplatzfläche westlich des OCE in Betracht gezogen, Fl.Nr. 1438/24 mit 11.000 m². Diese Fläche ist sowohl im Flächennutzungs- als auch im Bebauungsplan enthalten.
5. Die sog. „Hühnerställe“ (Fl.Nr. 1402) in Grub stehen erst ab Sommer 2016 zur Verfügung und deshalb aktuell nicht zur Diskussion.
Das Landratsamt Ebersberg teilte mit E-Mail vom 08.09.2015 aktuell mit, dass zwischenzeitlich ein gemeinsamer Besprechungstermin mit der Immobilien Bayern stattgefunden habe, in dem es insbesondere auch um verfügbare Grundstücksflächen für die Asylunterbringung in Grub gegangen sei. Hierbei wären nach erster Sichtung Flächen dabei, die sich für eine Traglufthalle ggf. eignen würden. Das Landratsamt werde die Gemeinde in dieser Sache auf dem Laufenden halten.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Poing ist zu Gesprächen für eine nachrangige Überlassung des Volksfestplatzes bereit. Voraussetzung für die Verhandlungen ist, dass alle vorhandenen und für die Flüchtlingsunterbringung geeigneten staatlichen Flächen im Gemeindegebiet bereits genutzt werden und ein unabweisbarer Bedarf weiter besteht.
Beschluss
Die Gemeinde Poing ist zu Gesprächen für eine nachrangige Überlassung des Volksfestplatzes bereit. Voraussetzung für die Verhandlungen ist, dass alle vorhandenen und für die Flüchtlingsunterbringung geeigneten staatlichen Flächen im Gemeindegebiet bereits genutzt werden und ein unabweisbarer Bedarf weiter besteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Kurzbericht
Das Landratsamt Ebersberg benötigt dringender denn je geeignete Gebäude oder voll erschlossene Grundstücksflächen, die sofort genutzt werden können, um Unterkünfte für Asylbewerber als Dauerlösung oder als vorübergehende Notunterbringung zu schaffen.
Diesbezüglich signalisierte das Landratsamt Interesse an einer vorübergehenden Anmietung des Volksfestplatzes, um dort eine Traglufthalle im Notfall aufzustellen. Sobald sich anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten anbieten, würde dem Volksfestplatz wieder seine gemeindliche Nutzung zurückgeführt werden.
Frau Geisler, Abteilungsleiterin für Bildung und Soziales im Landratsamt, stellte ergänzend in der Sitzung die allgemeine Situation der Asylbewerber dar.
Die Verwaltung vertritt zu der Unterkunftsfrage die grundsätzliche Auffassung, dass vorrangig Flächen des Freistaates Bayern bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu prüfen seien. Entsprechende Flächen wurden daher dem Landratsamt vorgeschlagen. Diese befinden sich derzeit in der Klärungsphase.
Der Gemeinderat fasste dahingehend einstimmig den Beschluss, dass die Gemeinde Poing zu Gesprächen für eine nachrangige Überlassung des Volksfestplatzes bereit ist. Voraussetzung für die Verhandlung ist, dass alle vorhandenen und für die Flüchtlingsunterbringung geeigneten staatlichen Flächen im Gemeindegebiet bereits genutzt werden und ein unabweisbarer Bedarf weiter besteht.
Datenstand vom 09.10.2015 09:17 Uhr