Bebauungsplan Nr. 55.4 für Poing "Am Bergfeld - W 5, MI, Gemeinbedarf - 4. Änderung im Bereich Quartier WA 1, südlich der Bergfeldstraße (zwischen Gebr.-Grimm-Straße und Wilhelm-Hauff-Straße)"
Vorstellung Bebauungsplanentwurf sowie Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 09.07.2015 wurde nach Ortsbesichtigung festgelegt, dass kein Parkdeck / Hochgarage errichtet wird, sondern eine Stellplatzanlage mit Carports. Es sollte auch keine Doppelerschließung der Stellplatzanlage erfolgen.
Die schalltechnische Berechnung des Büros Müller-BBM vom 13. März 2015 wurde zwischenzeitlich entsprechend der neuen Planung angepasst (Bericht Nr. M116705/03 vom
14. August 2015).
Es bleibt bei der Schließung der Stellplätze nördlich des WA 1 für den Vereins- und Breitensport während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr).
Am 06.07.2015 ging noch ein Schreiben des Architekten der GWG mit einem aktuellen Lageplan, in dem das „Studentenhaus“ entfallen ist (nach Abstimmung mit der obersten Baubehörde ist dieses Konzept wegen der hohen Gesamtkosten nicht wirtschaftlich und damit nicht förderfähig).
Es erfolgte in Abstimmung mit dem Einrichtungsverbund Steinhöring die Umplanung für eine Wohngruppe mit 8 Bewohnern (2 Rollstuhlfahrer im EG und 6 weitere Personen in den Obergeschossen). Für 8 werkstattbeschäftigte Bewohner, die in einer Wohngemeinschaft selbständig zusammenleben sollen, wurde eine große Maisonette-Wohnung bzw. Reihenhaus über alle Geschosse mit einem separaten Eingang konzipiert.
Damit diese Wohnkonzept umgesetzt werden kann, wird am östlichen Gebäudeende ein zusätzlicher Raum (Gemeinschaftsraum ca. 5 m x 13,5 m) im Erdgeschoss benötigt. Hier ist zur vorhergehenden Planfassung (07.05.2015) der Bauraum entsprechend anzupassen.
Beschlussvorschlag
Dem Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 17.09.2015 wird als Grundlage für die öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Beschluss
Dem Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 17.09.2015 wird als Grundlage für die öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a
Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
In der Gemeinderatssitzung am 09.07.2015 wurde nach Ortsbesichtigung festgelegt, dass kein Parkdeck / Hochgarage errichtet wird, sondern eine Stellplatzanlage mit Carports. Es sollte auch keine Doppelerschließung der Stellplatzanlage erfolgen.
Die schalltechnische Berechnung des Büros Müller-BBM vom 13. März 2015 wurde zwischenzeitlich entsprechend der neuen Planung angepasst (Bericht Nr. M116705/03 vom 14. August 2015).
Es bleibt bei der Schließung der Stellplätze nördlich des WA 1 für den Vereins- und Breitensport während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr).
Am 06.07.2015 ging noch ein Schreiben des Architekten der GWG mit einem aktuellen Lageplan, in dem das „Studentenhaus“ entfallen ist (nach Abstimmung mit der obersten Baubehörde ist dieses Konzept wegen der hohen Gesamtkosten nicht wirtschaftlich und damit nicht förderfähig).
Es erfolgte in Abstimmung mit dem Einrichtungsverbund Steinhöring die Umplanung für eine Wohngruppe mit 8 Bewohnern (2 Rollstuhlfahrer im EG und 6 weitere Personen in den Obergeschossen). Für 8 werkstattbeschäftigte Bewohner, die in einer Wohngemeinschaft selbständig zusammenleben sollen, wurde eine große Maisonette-Wohnung bzw. Reihenhaus über alle Geschosse mit einem separaten Eingang konzipiert.
Damit diese Wohnkonzept umgesetzt werden kann, wird am östlichen Gebäudeende ein zusätzlicher Raum (Gemeinschaftsraum ca. 5 m x 13,5 m) im Erdgeschoss benötigt. Hier ist zur vorhergehenden Planfassung (07.05.2015) der Bauraum entsprechend anzupassen.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Dem Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 17.09.2015 wird als Grundlage für die öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Datenstand vom 09.10.2015 09:17 Uhr