Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses / Haushalt 10.11.2015 ö beratend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Kalkulationszeitraum der aktuellen Abfallwirtschaftsgebührensatzung endete 2015. Insofern waren eine Nachkalkulation und eine neue Kalkulation vorzunehmen.

Die beiliegende Nachkalkulation ergab einen Stand zum 31.12.2014 von 590.789,27 €. Dieser Betrag fließt in die Neukalkulation einnahmeseitig und damit gebührenbedarfsmindernd ein.

Der Neukalkulation liegt zudem der Beschluss des Gemeinderates vom 08.10.2015 hinsichtlich der kalkulatorischen Zinsen zu Grunde.

Der Gebührenbedarf pro Jahr wurde mit knapp 850 T€ ermittelt (siehe beiliegende Tabelle).

Das Ergebnis der Neukalkulation liegt ebenfalls bei. Daraus ergeben sich folgende Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr.

Liter Tonnenvolumen
pro Monat
pro Kvj.
pro Jahr
bisher
Gebühren Eigenkomp.
 
 
 
 
80
     10,00 €
     30,00 €
      120,00 €
      162,60 €
120
     14,00 €
     42,00 €
      168,00 €
      243,96 €
240
     28,00 €
     84,00 €
      336,00 €
      487,80 €
1100
   129,00 €
   387,00 €
   1.548,00 €
   2.235,60 €
Gebühren mit BMT
 
 
 
 
80
     13,00 €
     39,00 €
      156,00 €
      185,76 €
120
     19,00 €
     57,00 €
      228,00 €
      278,64 €
240
     38,00 €
   114,00 €
      456,00 €
      557,16 €
1100
   175,00 €
   525,00 €
   2.100,00 €
   2.553,72 €


Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Gemeinderat am 10.11.2015 empfohlen, eine entsprechende Änderungssatzung für die den Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2019 zu erlassen.

Die nächste Kalkulation würde geplant 2019 erfolgen. Bei Verzögerungen sollten die festgesetzten Gebühren wie bisher fortgelten. Zur Klarstellung erfolgte eine entsprechende Ergänzung des § 7.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
vierteljährlich
jährlich
80
     13,00 €
     39,00 €
      156,00 €
120
     19,00 €
     57,00 €
      228,00 €
240
     38,00 €
   114,00 €
      456,00 €
1100
   175,00 €
   525,00 €
   2.100,00 €


(2) In § 4 Abs. 2 wird der Satzteil "um 12,46% (auf dieser Basis errechnen sich die Vierteljahres- und die Jahresgebühr)" gestrichen und die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
vierteljährlich
jährlich
80
     10,00 €
     30,00 €
      120,00 €
120
     14,00 €
     42,00 €
      168,00 €
240
     28,00 €
     84,00 €
      336,00 €
1100
   129,00 €
   387,00 €
   1.548,00 €


(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf Weiteres unverändert.

(4) In § 7 wird die Überschrift um die Worte "und Geltung" ergänzt. Es wird folgender Abs. 3 angefügt: "Gebührensätze gelten jeweils bis zur Neufestsetzung durch Änderungssatzung oder bis zur Aufhebung der Satzung fort."

§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

Beschluss

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
vierteljährlich
jährlich
80
     13,00 €
     39,00 €
      156,00 €
120
     19,00 €
     57,00 €
      228,00 €
240
     38,00 €
   114,00 €
      456,00 €
1100
   175,00 €
   525,00 €
   2.100,00 €


(2) In § 4 Abs. 2 wird der Satzteil "um 12,46% (auf dieser Basis errechnen sich die Vierteljahres- und die Jahresgebühr)" gestrichen und die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnengröße Restmüll
monatlich
vierteljährlich
jährlich
80
     10,00 €
     30,00 €
      120,00 €
120
     14,00 €
     42,00 €
      168,00 €
240
     28,00 €
     84,00 €
      336,00 €
1100
   129,00 €
   387,00 €
   1.548,00 €


(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf Weiteres unverändert.

(4) In § 7 wird die Überschrift um die Worte "und Geltung" ergänzt. Es wird folgender Abs. 3 angefügt: "Gebührensätze gelten jeweils bis zur Neufestsetzung durch Änderungssatzung oder bis zur Aufhebung der Satzung fort."

§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sh) Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.11.2015 die Senkung der Hausmüllgebühren ab 01.01.2016 beschlossen.
Näheres ist der Bekanntmachung der Änderungssatzung zu entnehmen, die voraussichtlich mit der nächsten Ausgabe des Nachrichtenblattes erfolgt.

Datenstand vom 22.03.2016 16:23 Uhr