Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Kalkulationszeitraum der aktuellen Abfallwirtschaftsgebührensatzung endete 2015. Insofern waren eine Nachkalkulation und eine neue Kalkulation vorzunehmen.
Die beiliegende Nachkalkulation ergab einen Stand zum 31.12.2014 von 590.789,27 €. Dieser Betrag fließt in die Neukalkulation einnahmeseitig und damit gebührenbedarfsmindernd ein.
Der Neukalkulation liegt zudem der Beschluss des Gemeinderates vom 08.10.2015 hinsichtlich der kalkulatorischen Zinsen zu Grunde.
Der Gebührenbedarf pro Jahr wurde mit knapp 850 T€ ermittelt (siehe beiliegende Tabelle).
Das Ergebnis der Neukalkulation liegt ebenfalls bei. Daraus ergeben sich folgende Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr.
Liter Tonnenvolumen
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pro Monat
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pro Kvj.
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pro Jahr
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bisher
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Gebühren Eigenkomp.
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80
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10,00 €
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30,00 €
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120,00 €
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162,60 €
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120
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14,00 €
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42,00 €
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168,00 €
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243,96 €
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240
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28,00 €
|
84,00 €
|
336,00 €
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487,80 €
|
1100
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129,00 €
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387,00 €
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1.548,00 €
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2.235,60 €
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Gebühren mit BMT
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80
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13,00 €
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39,00 €
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156,00 €
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185,76 €
|
120
|
19,00 €
|
57,00 €
|
228,00 €
|
278,64 €
|
240
|
38,00 €
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114,00 €
|
456,00 €
|
557,16 €
|
1100
|
175,00 €
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525,00 €
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2.100,00 €
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2.553,72 €
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Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Gemeinderat am 10.11.2015 empfohlen, eine entsprechende Änderungssatzung für die den Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2019 zu erlassen.
Die nächste Kalkulation würde geplant 2019 erfolgen. Bei Verzögerungen sollten die festgesetzten Gebühren wie bisher fortgelten. Zur Klarstellung erfolgte eine entsprechende Ergänzung des § 7.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.
§ 1 Änderungen
(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:
Tonnengröße Restmüll
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monatlich
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vierteljährlich
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jährlich
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80
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13,00 €
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39,00 €
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156,00 €
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120
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19,00 €
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57,00 €
|
228,00 €
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240
|
38,00 €
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114,00 €
|
456,00 €
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1100
|
175,00 €
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525,00 €
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2.100,00 €
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(2) In § 4 Abs. 2 wird der Satzteil "um 12,46% (auf dieser Basis errechnen sich die Vierteljahres- und die Jahresgebühr)" gestrichen und die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:
Tonnengröße Restmüll
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monatlich
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vierteljährlich
|
jährlich
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80
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10,00 €
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30,00 €
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120,00 €
|
120
|
14,00 €
|
42,00 €
|
168,00 €
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240
|
28,00 €
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84,00 €
|
336,00 €
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1100
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129,00 €
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387,00 €
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1.548,00 €
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(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf Weiteres unverändert.
(4) In § 7 wird die Überschrift um die Worte "und Geltung" ergänzt. Es wird folgender Abs. 3 angefügt: "Gebührensätze gelten jeweils bis zur Neufestsetzung durch Änderungssatzung oder bis zur Aufhebung der Satzung fort."
§ 2 Inkrafttreten und Geltung
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Beschluss
Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.
§ 1 Änderungen
(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:
Tonnengröße Restmüll
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monatlich
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vierteljährlich
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jährlich
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80
|
13,00 €
|
39,00 €
|
156,00 €
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120
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19,00 €
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57,00 €
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228,00 €
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240
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38,00 €
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114,00 €
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456,00 €
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1100
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175,00 €
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525,00 €
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2.100,00 €
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(2) In § 4 Abs. 2 wird der Satzteil "um 12,46% (auf dieser Basis errechnen sich die Vierteljahres- und die Jahresgebühr)" gestrichen und die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:
Tonnengröße Restmüll
|
monatlich
|
vierteljährlich
|
jährlich
|
80
|
10,00 €
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30,00 €
|
120,00 €
|
120
|
14,00 €
|
42,00 €
|
168,00 €
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240
|
28,00 €
|
84,00 €
|
336,00 €
|
1100
|
129,00 €
|
387,00 €
|
1.548,00 €
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(3) Ansonsten bleiben die Gebührensätze bis auf Weiteres unverändert.
(4) In § 7 wird die Überschrift um die Worte "und Geltung" ergänzt. Es wird folgender Abs. 3 angefügt: "Gebührensätze gelten jeweils bis zur Neufestsetzung durch Änderungssatzung oder bis zur Aufhebung der Satzung fort."
§ 2 Inkrafttreten und Geltung
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
(sh) Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.11.2015 die Senkung der Hausmüllgebühren ab 01.01.2016 beschlossen.
Näheres ist der Bekanntmachung der Änderungssatzung zu entnehmen, die voraussichtlich mit der nächsten Ausgabe des Nachrichtenblattes erfolgt.
Datenstand vom 22.03.2016 16:23 Uhr