Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach einer Beschwerde einer Bürgerin bei der Gemeinde Poing, über den schlechten Zustand des Platzes, hat sich die Verwaltung im Jahr 2011 mit der Hausverwaltung des Eigentümers des Platzes in Verbindung gesetzt. Dort wurde über die Möglichkeiten der Umgestaltung des öffentlich – rechtlich gewidmeten Eigentümerwegs gesprochen.
Daraufhin hat die Verwaltung den Landschaftsarchitekt Herrn Max Bauer beauftragt, Vorschläge für die Umgestaltung des Platzes vorzustellen.
Nachdem 5 Vorschläge bei der Verwaltung eingegangen sind, wurde über die Vorschläge in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 31.01.2012 beraten. Das Ergebnis wurde anschließend an die Hausverwaltung übersendet, mit dem Hinweis, dass der Eigentümer gemäß dem notariell beglaubigten Ausführungsvertrag zum Vollzug der Vereinbarung über die Bodenordnung (Poing-Bergfeld 1. Entwicklungsstufe W1 Rest und W2/Mi1) von 1989, in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 01.Dezember 2000 in der Fassung der Änderungssatzung vom 11.04.2001, nach §7(2)Nr.7 Eigentümerweg nach Art. 53 Nr. 3 BayStWG (§5 Abs.1 Nr.4, 6 und 7.1) einen Anteil von 80 v.H. aufbringen muss und die Kostenübernahme bestätigen soll.
Diese Varianten waren dem Eigentümer zu teuer und er wollte selbst eine günstigere Firma
finden, um den Platz umzugestalten.
Nach mehrmaligem Nachfragen bei der Hausverwaltung und weiteren Beschwerden der Bürgerin ging bis zum 12.03.2014 nur die Bestätigung ein, Sie hätten eine Firma. Außerdem wurde gefragt: Auf welcher Grundlage wird der Eigentümer aufgefordert den Platz zu gestalten? Wie verhält sich die Kostenaufteilung?
Gibt es eine Art Begrünungsplanung der Gemeinde?
Nachdem die Verwaltung die Antworten auf die Fragen an die Hausverwaltung übersendet hat, kam von der Hausverwaltung am 18.05.2015 der Bescheid, dass der Eigentümer keine Umgestaltung des Platzes wünscht.
Mittlerweile wurden vom Baubetriebshof die Holzbänke instand gesetzt.
Kurzbericht
Umgestaltung des Platzes Ecke Gladiolenstraße / Margeritenstraße:
Nach einer Beschwerde einer Bürgerin bei der Gemeinde Poing, über den schlechten Zustand des Platzes, hat sich die Verwaltung im Jahr 2011 mit der Hausverwaltung des Eigentümers des Platzes in Verbindung gesetzt. Dort wurde über die Möglichkeiten der Umgestaltung des öffentlich – rechtlich gewidmeten Eigentümerwegs gesprochen.
Daraufhin hat die Verwaltung den Landschaftsarchitekt Herrn Max Bauer beauftragt, Vorschläge für die Umgestaltung des Platzes vorzustellen.
Nachdem 5 Vorschläge bei der Verwaltung eingegangen sind, wurde über die Vorschläge in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 31.01.2012 beraten. Das Ergebnis wurde anschließend an die Hausverwaltung übersendet, mit dem Hinweis, dass der Eigentümer gemäß dem notariell beglaubigten Ausführungsvertrag zum Vollzug der Vereinbarung über die Bodenordnung (Poing-Bergfeld 1. Entwicklungsstufe W1 Rest und W2/Mi1) von 1989, in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 01.Dezember 2000 in der Fassung der Änderungssatzung vom 11.04.2001, nach §7(2)Nr.7 Eigentümerweg nach Art. 53 Nr. 3 BayStWG (§5 Abs.1 Nr.4, 6 und 7.1) einen Anteil von 80 v.H. aufbringen muss und die Kostenübernahme bestätigen soll.
Diese Varianten waren dem Eigentümer zu teuer und er wollte selbst eine günstigere Firma
finden, um den Platz umzugestalten.
Nach mehrmaligem Nachfragen bei der Hausverwaltung und weiteren Beschwerden der Bürgerin ging bis zum 12.03.2014 nur die Bestätigung ein, Sie hätten eine Firma. Außerdem wurde gefragt: Auf welcher Grundlage wird der Eigentümer aufgefordert den Platz zu gestalten? Wie verhält sich die Kostenaufteilung? Gibt es eine Art Begrünungsplanung der Gemeinde?
Nachdem die Verwaltung die Antworten auf die Fragen an die Hausverwaltung übersendet hat, kam von der Hausverwaltung am 18.05.2015 der Bescheid, dass der Eigentümer keine Umgestaltung des Platzes wünscht.
Mittlerweile wurden vom Baubetriebshof die Holzbänke instand gesetzt.
Datenstand vom 24.09.2015 17:43 Uhr