Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Hauptstraße 14, Fl. Nr. 57/0 der Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2015 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.05.2015 wurden durch den Antragsteller mehrere Gestaltungsvorschläge für die Neuerrichtung der bereits bestehenden Terrassenverblendung auf dem Grundstück
Fl. Nr. 57/0 der Gemarkung Poing zur Prüfung an die Bauverwaltung der Gemeinde Poing übersandt.

Das vom Antragsteller beabsichtigte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Poing, rechtsverbindlich seit dem 21.05.1971. Nach der textlichen Festsetzung Nr. 5 zu diesem Bebauungsplan ist die Errichtung von Einfriedungen jeglicher Art ausgeschlossen.

Mit Bescheid 30.05.2000, Az.: B 2000/41 wurde vom Landratsamt Ebersberg bereits eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Terrasse mit 12 Sitzplätzen und einem Geländer erteilt.
Bei der durchgeführten Ortseinsicht auf dem Grundstück wurde jedoch festgestellt, dass vor dem genehmigten Gelände zusätzlich eine geschlossene Schilfrohrmatte als Verblendung und Sichtschutz angebracht wurde.

Bei der bereits errichteten Verblendung handelt es sich jedoch um eine geschlossene Einfriedung i.S.d. § 3 Abs. 1 der gemeindlichen Einfriedungssatzung vom 11.04.2014. Des Weiteren wurde durch die Bauverwaltung der Gemeinde Poing festgestellt, dass der errichtete Sichtschutz auch nicht nach der gemeindlichen Satzung vom 18.06.2008 genehmigungsfähig war. Darüber hinaus wurde bereits durch das Landratsamt Ebersberg als Untere Bauaufsichtsbehörde die Beseitigung der Verblendung angeordnet.

Im Schreiben vom 04.05.2015 werden durch den Antragsteller daher dem Bau- und Umweltausschuss einige Gestaltungsvorschläge für die Neuerrichtung der bestehenden Verblendung vorgelegt.

Die vom Antragsteller neu geplante Verblendung soll aus einer Lochblechplatte bestehen, die je nach Ausführung, Lochung und Muster der Platte eine Lichtdurchlässigkeit von 25 – 45 % aufweist.

Zusätzlich zur Materialbeschreibung wurden dem Gestaltungsentwurf noch mehrere Beispielfotos von bereits errichteten Umwehrungen aus diesem Material an die Gemeinde Poing übersandt.

Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen durch die Verwaltung ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

Die Errichtung der geplanten Verblendung in der vorgelegten Form bestehend aus einer Lochblechplatte ist möglich, da es sich gemäß der §§ 2 und 3 Abs. 1 um keine geschlossene Einfriedung i.S.d. der gemeindlichen Satzung vom 11.04.2014 handelt.

Begründet wird diese Entscheidung vor allem damit, dass die notwendige Mindestlichtdurchlässigkeit der geplanten Einfriedung von 50 % nach der gemeindlichen Satzung durch das verwendete Material und des vorgelegten Muster nahezu erreicht wird.

Als Alternativvorschlag zur Errichtung der Verblendung aus einer Lochblechplatte wurden der Verwaltung noch mehrere Vorschläge von Terrassenverblendungen bestehend aus dem Material Holz vorgelegt.

Nach der Prüfung der vom Antragsteller vorgelegten Vorschläge durch die Bauverwaltung kommt als einziges Modell für die Errichtung der Verblendung aus Holz das Modell: Gastro in Frage.

Die Verwaltung begründet Ihre Entscheidung damit, dass nach den vorgelegten Unterlagen und Ansichten bei diesem Modell die meiste Lichtdurchlässig zu erwarten ist und dadurch der offene Ortsbildcharakter entlang der Hauptstraße nachhaltig gesichert werden kann.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer Terrassenverblendung bestehend aus einer Lochblechplatte auf dem Grundstück Hauptstraße 14, Fl. Nr. 57/0 der Gemarkung Poing wird durch den Bau- und Umweltausschuss unter folgender Auflage in Aussicht gestellt.

Vor der Errichtung, der geplanten Verblendung ist der Bauverwaltung die Lichtdurchlässigkeit des Materials von mind. 45 % nach zu weisen.

Des Weiteren wird das gemeindliche Einvernehmen durch den Bau- und Umweltausschuss für die Errichtung der Verblendung mit dem Modell: Gastro in Aussicht gestellt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer Terrassenverblendung bestehend aus einer Lochblechplatte auf dem Grundstück Hauptstraße 14, Fl. Nr. 57/0 der Gemarkung Poing wird durch den Bau- und Umweltausschuss unter folgender Auflage in Aussicht gestellt.

Vor der Errichtung, der geplanten Verblendung ist der Bauverwaltung die Lichtdurchlässigkeit des Materials von mind. 45 % nach zu weisen.

Des Weiteren wird das gemeindliche Einvernehmen durch den Bau- und Umweltausschuss für die Errichtung der Verblendung mit dem Modell: Gastro in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Zum Antrag Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Hauptstraße 14, Fl. Nr. 57/0 der Gemarkung Poing wurden seitens des Bau- und Umweltausschusses folgende Beschlüsse einstimmig gefasst:                                         

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer Terrassenverblendung bestehend aus einer Lochblechplatte auf dem Grundstück Hauptstraße 14, Fl. Nr. 57/0 der Gemarkung Poing wird durch den Bau- und Umweltausschuss unter folgender Auflage in Aussicht gestellt:                     

Vor der Errichtung, der geplanten Verblendung ist der Bauverwaltung die Lichtdurchlässigkeit des Materials von mind. 45 % nachzuweisen.                                                         

Des Weiteren wird das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung der Verblendung mit dem Modell: G astro in Aussicht gestellt.

Datenstand vom 24.09.2015 17:43 Uhr