3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Angelbrechtinger Feld" im Bereich der
Römerstraße 28 - 42 a
Sachstandsbericht; Weiteres Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 21.05.2015 hat ein Gespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümern (es waren nicht alle anwesend) stattgefunden. Hier wurden 2 Planungskonzepte von der Verwaltung und dem Planfertiger vorgestellt.
Planungskonzept A: Alle neuen Gebäude max. 2 Vollgeschosse, keine Gauben/Quergiebel, Dachneigung max. 24°, 1 Wohneinheit, 3 Stellplätze; bestehende Gebäude an der Römerstraße: Dachgeschossausbau zulässig
Planungskonzept B: Alle neuen Gebäude max. 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss; Gauben / Quergiebel zulässig; Dachneigung max. 30°, 2 Wohneinheiten mit je 3 Stellplätzen
Die Tendenz der Eigentümer ging hier zum Planungskonzept B.
Seit diesem Gespräch gab es viele Einzelfragen von den Grundstückseigentümern hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten und auch hinsichtlich der Beiträge zur geplanten Straßensanierung.
Die Eigentümer der Römerstraße 42/42a und Römerstraße 38 sind gegen die geplante Bebauungsplanänderung. Vom Eigentümer der Römerstraße 40 gibt es keine Rückmeldung.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Bebauungsplanänderung für alle Grundstücke (Römerstraße 28 – 42 a) durchzuführen.
Die noch offenen Fragen / Wünsche der Eigentümer werden in den nächsten Wochen abgearbeitet, so dass bis zum Bau- und Umweltausschuss im September 2015 ein (abgestimmter) Bebauungsplanentwurf vorgelegt werden kann.
Die Kosten der Bebauungsplanänderung trägt die Gemeinde Poing.
Beschlussvorschlag
Der Planfertiger wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend auszuarbeiten.
Beschluss
Der Planfertiger wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Nach dem Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat am 05.03.2015 wurde mittlerweile am 21.05.2015 ein Gespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt. Hier wurden von der Verwaltung 2 Planungskonzepte von der Verwaltung und dem Planfertiger vorgestellt.
Planungskonzept A: Alle neuen
Gebäude max. 2 Vollgeschosse, keine Gauben/Quergiebel, Dachneigung max. 24°, 1 Wohneinheit, 3 Stellplätze; bestehende Gebäude an der Römerstraße: Dachgeschossausbau zulässig.
Planungskonzept B: Alle neuen Gebäude max. 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss, Gauben/Quergiebel zulässig, Dachneigung max. 30°, 2 Wohneinheiten mit je 3 Stellplätzen.
Die Tendenz der Eigentümer ging hier zum Planungskonzept B.
Seit diesem Gespräch gab es viele Einzelfragen von den Grundstückseigentümern hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten und auch hinsichtlich der Beiträge zur geplanten Straßensanierung.
3 Eigentümer sind gegen die Bebauungsplanänderung bzw. haben sich nicht gemeldet.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Bebauungsplanänderung für die Grundstücke Hs.Nrn. 28 – 42 a durchzuführen.
Die noch offenen Fragen / Wünsche der Eigentümer werden in nächsten Wochen abgearbeitet, so dass bis zum Bau- und Umweltausschuss im September 2015 ein (abgestimmter) Bebauungsplanentwurf vorgelegt werden kann.
Die Kosten der Bebauungsplanänderung trägt die Gemeinde Poing.
Es wurde einstimmig beschlossen, den Planfertiger mit der Ausfertigung eines Bebauungsplanentwurfes (Planungskonzept B) zu beauftragen.
Datenstand vom 24.09.2015 17:43 Uhr