Mit Schreiben vom 19.03.2015 hat die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Poing folgenden Antrag gestellt:
„Ersatz der Spätbusse durch Anruf-Sammeltaxen
Wir beantragen hiermit, dass die Gemeinde Poing dem MVV und dem LRA EBE vorschlägt, in Poing die Spätbusse durch Anruf-Sammeltaxen zu ersetzen.“
Wegen der Begründung wird auf das Antragsschreiben und die dazu beigefügte detaillierte Darstellung zu Ist-Zustand, Ziel sowie Vorschläge zur Einführungsphase, Konsolidierungsphase und Zukunftsaussicht verwiesen.
Der Antrag wurde dem Landkreis Ebersberg und dem MVV zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.
Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg:
Das Landratsamt hat mit Email vom 15.04.2015 mitgeteilt, dass sich der ULV-Ausschuss am 23.07.2015 mit dem Antrag befassen wird. Inwieweit die Gemeinde Poing bezüglich des PPA hier selbst aktiv werden bzw. eigene Beschlüsse (Anmerkung der Verwaltung: in Abstimmung mit den Gemeinden Anzing und Pliening) fassen muss, darüber habe die Gemeinde selbst zu entscheiden.
Stellungnahme des MVV
Der MVV hat mit Email vom 16.06.2015 u. a. zu dem Antrag der GR-Fraktion ausführlich wie folgt Stellung genommen. Der Verfasser dieser Stellungnahme, Herr Dominik Menath, wird in der Sitzung anwesend sein und diese bei Bedarf weiter erläutern.
„Sachstand/Empfehlung/Kosten
Derzeit existieren auf der MVV-Regionalbuslinie 460 im genannten Zeitraum von Montag bis Freitag Fahrten um 22.44 und 00.04 Uhr ab Poing (S) Nord Richtung Pliening und zurück nach Poing sowie auf der MVV-Regionalbuslinie 461 Fahrten mit der Abfahrt um 22.03 und 23.23 Uhr ab Poing (S) Süd bzw. entsprechende Rückfahrten um 22.17 und 23.37 Uhr ab Obelfing, Schwaigerstraße.
Auf den vorgenannten Fahrten werden laut durch den MVV erhobenen Zählungen i.d.R. jeweils 1 bis 5 Fahrgäste / Fahrt befördert.
Da diese Fahrten bis Dezember 2003 durch Linien des Landkreises Ebersberg (MVV-Regionalbuslinie 463 für den Bereich Pliening und MVV-Regionalbuslinie 465 für den Bereich Anzing) erfolgt sind und die Fahrten durch den Ausbau des PPA-Netzes die Fahrten auf den Linien des Landkreises entbehrlich wurden, erfolgt eine Refinanzierung der genannten Fahrten durch den Landkreis Ebersberg.
Ruftaxi-Linien benötigen ebenfalls einen Fahrplan sowie fest definierte Haltestellen, die je nach Bedarf zum Ein- und Ausstieg bedient werden.
Der bisherige Spätverkehr auf den MVV-Regionalbuslinien 460 und 461 wird durch ein Fahrzeug abgewickelt, weshalb die vorhandenen Fahrtmöglichkeiten abends jeweils lediglich einen 80-Minuten-Takt aufweisen. Bei Umstellung des vorhandenen Fahrtenangebots auf einen Ruftaxi-Verkehr wäre keine höhere Fahrtendichte möglich, da die mögliche Bedienung von Haltestellen in den Gemeinden Pliening und Anzing in den vorgesehenen Fahrplanzeiten berücksichtigt werden muss.
Durch die Bedienung von Pliening und Anzing ergäben sich bei Mitbedienung von Haltestellen im Gemeindegebiet von Poing u.U. lange Fahrzeiten, so dass mit einem Taxi folglich nicht jede S-Bahn angebunden werden kann.
Um mit einem Ruftaxi-Verkehr sowohl Fahrtmöglichkeiten Richtung Pliening, als auch Anzing anbieten zu können, wären daher der Einsatz von zwei Taxen und die Aufteilung der Bedienungskorridore zwei Linien erforderlich. Eine Linie, welche den nördlichen Bereich mit der Bedienung von allen Haltestellen im nördlichen Gemeindebereich Poing (nördlich der Bahnstrecke) sowie allen Haltestellen auf Gebiet der Gemeinde Pliening abdeckt und eine zweite Linie, welche den südlichen Bereich mit der Bedienung von allen Haltestellen im südlichen Gemeindebereich Poing (südlich der Bahnstrecke) sowie allen Haltestellen im Gemeindebereich Anzing abdeckt. Dadurch wären für beide Ruftaxi-Linien eine Bedienung im 40-Minuten-Takt und damit die Anbindung jeder zweiten S-Bahn denkbar. Möglich wären somit Abfahrten beider Ruftaxi-Linien um 22.04, 22.44, 23.24 und 00.04 Uhr ab dem S-Bahnhof Poing.
Durch den Wegfall der Fahrten der MVV-Regionalbuslinien 460 und 461 ab 22.00 Uhr kann insgesamt eine Einsparung in Höhe von ca. 22.000 Euro / Jahr erzielt werden. Die Mehrkosten für die Einrichtung von zwei Ruftaxilinien, welche wie ausgeführt ab 22.00 Uhr den Betrieb auf den beiden vorgenannten MVV-Regionalbuslinien übernehmen könnten, würden sich bei jeweils vier Abfahrten (22.04, 22.44, 23.24 und 00.04 Uhr) auf insgesamt ca. 80.000 – 90.000 Euro / Jahr belaufen.
Da sich weder für den Fahrgast, noch aus wirtschaftlicher Sicht aus der Umwandlung in einen Ruftaxi-Betrieb aus unserer Sicht Vorteile ergeben, sondern bedingt durch eine andere Liniennummer eine geringere Angebotstransparenz sowie die dann erforderliche telefonische Voranmeldung eher Nachteile ergeben, sollte das bisherige Fahrplanangebot aufrechterhalten werden.
Für die Einrichtung o.g. Ruftaxi-Verkehre wäre zudem ein eigenes Ausschreibungsverfahren zu starten. Aufgrund der hierfür erforderlichen Fristen sowie dem Ablauf des Verfahrens wäre eine Einrichtung dieser Ruftaxilinien frühestens zum Fahrplanwechsel 2017 (ab 11.12.2016) realisierbar.
Da es sich bei dem Betrieb von Ruftaxilinien nach um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz handelt, ist für den Betreiber der Ruftaxilinie zudem eine sog. fachliche Eignung zum Busunternehmer erforderlich („Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxi- und Mietwagenverkehr“), welche derzeit nur wenige Taxiunternehmer besitzen. Gleichermaßen ist anhand der derzeit dem MVV vorliegenden Erfahrungen von Ausschreibungen von Ruftaxilinien das Interesse von Taxi- und Busunternehmen am Betrieb der Ruftaxilinien sehr gering, so dass aufgrund dessen die Anzahl eingehender Angebote erfahrungsgemäß gering ist oder weiter entfernt anreisende Unternehmen entsprechende An- und Abfahrtswege in ihren Angeboten miteinpreisen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der Initiative zur Einführung von Anruf-Sammeltaxen als Ersatz für die bisherigen Spätfahrten ist zu befürchten, dass damit die bisherige Verhandlungsgrundlage zur teilweisen Refinanzierung der Spätfahrten durch den Landkreis entfällt und damit die Kosten für das neue Angebot ausschließlich und in voller Höhe durch die PPA-Gemeinden zu tragen wäre. Erschwerend kommt noch hinzu, dass Fahrtickets zusätzlich zu dem üblichen Betriebskostenzuschuss nochmals durch die Gemeinden subventioniert werden sollen.
Die dadurch entstehenden Mehrkosten alleine für die Gemeinde Poing in Höhe von rund 50.000 € stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem erzielten Vorteil von lediglich zwei zusätzlichen Fahrten. Sollten weitere Fahrten gewünscht sein, würde sich das Kosten-/Nutzenverhältnis noch weiter verschlechtern.
Die Verwaltung schlägt deshalb unter Berücksichtigung der Stellungnahme des MVV vor, dem Antrag nicht näher zu treten.