Widmung der Verlängerung der Ortsstraße "Bajuwarenstraße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bajuwarenstraße wurde im Rahmen der erstmaligen Widmung zur Ortsstraße 1963 in einer Länge von 0,045 km gewidmet. Mit der Bebauung des Gebietes „Westlich der Römerstraße - Süd“ wurde die Bajuwarenstraße verlängert. Die Verlängerung der Bajuwarenstraße ist im Bebauungsplan Nr. 30 Westlich der Römerstraße - Süd als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Straße ist seit 1996 hergestellt und für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Die Widmung zur Ortsstraße der Verlängerung der Bajuwarenstraße wurde bisher nicht vollzogen. 2014 erfolgte die Verschmelzung der bisher gewidmeten Fläche mit der Verlängerung der Bajuwarenstraße so dass der komplette Straßenzug die Flurnummer 501/3 erhält.
Nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist die Verlängerung der Bajuwarenstraße als öffentliche Straße zu widmen. Sie hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße.
Beschlussvorschlag
Die Verlängerung der Bajuwarenstraße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 des BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet:
Bajuwarenstraße
Anfangspunkt: Nordwestliches Ende der Fl.Nr. 1986
Endpunkt: a) Südliches Ende des Wendehammers
b) Endpunkt der bisher gewidmeten Bajuwarenstraße
Fl.Nr.: 501/3 Gemarkung Poing
Länge: 0,153 km
Straßenbaulastträger: Gemeinde Poing
Beschluss
Die Verlängerung der Bajuwarenstraße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 des BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet:
Bajuwarenstraße
Anfangspunkt: Nordwestliches Ende der Fl.Nr. 1986
Endpunkt: a) Südliches Ende des Wendehammers
b) Endpunkt der bisher gewidmeten Bajuwarenstraße
Fl.Nr.: 501/3 Gemarkung Poing
Länge: 0,153 km
Straßenbaulastträger: Gemeinde Poing
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Die Verlängerung der Bajuwarenstraße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) wie folgt gewidmet.
Zur Ortsstraße
Anfangspunkt: Nordwestliches Ende der Fl.Nr. 1986
Endpunkt: a) Südliches Ende des Wendehammers
b) Endpunkt der bisher gewidmeten
Bajuwarenstraße
Fl.Nr. 501/3 Gemarkung Poing
Länge: 0,153 km
Straßenbaulastträger: Gemeinde Poing
Die Widmungsunterlagen liegen in der Zeit vom 04.11.2015 bis zum 18.11.2015 im Bauamt der Gemeinde Poing, Rathausstraße 4, Erdgeschoss während der Amtszeiten
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Datenstand vom 30.11.2015 12:23 Uhr