Schulwesen in Poing; Änderung der Verfahrensweise zur Erhebung von Kopiergeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Erhebung von Kopiergeld ist gemäß Art. 21 Abs. 3 BaySchFG zwingend vorgesehen. Der bayerische Gesetzgeber hat die von ihm gewährte Lernmittelfreiheit ausschließlich auf  Schulbücher beschränkt.

Zuletzt hat der Gemeinderat unter anderem die Erhebung des Kopiergeldes in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2006 erörtert und die Verwaltung beauftragt, mit der Schulleitung eine angemessene Erhebung bzw. wenn möglich eine Reduzierung des Kopiergeldes zu verhandeln.

Die Kopierkosten sind seitdem im Einvernehmen mit der damaligen Schulleitung per Spitzabrechnung jährlich erhoben worden.

Dieser bisherige Arbeitsprozess „Kopiergeld Erfassung und Erhebung durch Spitzabrechnung, Berechnung der Gesamtkosten – vereinnahmtes Kopiergeld – Deckungsgrad – Durchschnitt/Schüler“ wurde im Juni 2015 und zuletzt im Januar 2016 von der Verwaltung geprüft (Anlage 1). Zusätzlich wurde der damit einhergehende, jährliche Personalaufwand dargestellt:

-ca. 40,5 Std. Arbeitsaufwand in der Gemeindeverwaltung
-ca. 24 Std. in den Schulen 

Dadurch entstanden durchschnittliche Personalkosten in Höhe von knapp 2.800,- EUR/jährlich. Kopiergeldeinnahmen gesamt wurden in Höhe von durchschnittlich ca. 12.000,- EUR/ jährlich erzielt. Das Kopiergeld liegt derzeit bei 0,03 EUR/Kopie.

Dem Gemeinderat obliegt die Entscheidung, ob weiterhin eine spitze Abrechnung des Kopiergeldes erfolgen soll, trotz des inzwischen hohen personellen Aufwandes. 

Die Verwaltung strebt jährliche Einnahmen mindestens in er bisherigen Höhe an. Gleichzeitig soll der personelle Aufwand deutlich verringert werden. Deshalb wird vorgeschlagen, zukünftig zu Beginn des jeweiligen Schuljahres (Oktober), eine jährliche Pauschale pro Schüler zu erheben.

Um den bisherigen Deckungsgrad der Kopierkosten für Schüler zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, für das Schuljahr 2015/2016 und für 2016/2017 eine einheitliche Kopierpauschale in Höhe von EUR 15,00 pro Schüler zu erheben. Dies deckt mindestens das Kopieraufkommen für Schüler (ca. 65 - 70%  der gesamten Kopierkosten an den Schulen, Anlage 2).

Der geringste Aufwand entsteht, wenn die Lehrer – wie bisher – das pauschalierte Kopiergeld einsammeln und dieses vor Ort an der Schule an ein oder zwei Stichtagen der Gemeindeverwaltung übergeben.

Der Verwaltung liegen hierzu die positiven Stellungnahmen der beiden Schulleitungen und die Zustimmung der Elternbeiräte vor.

Sollte sich ab dem Schuljahr 2016/2017 im Abrechnungszeitraum das Kopieraufkommen erhöhen oder reduzieren, wird die Pauschale für das Folgeschuljahr durch die Verwaltung entsprechend angepasst. 

Beschlussvorschlag

Der Umstellung der Erhebung der jährlichen Kopierkosten in Form einer jährlichen Pauschale wird zugestimmt.

Für das laufende Schuljahr 2015/2016 und für das Schuljahr 2016/2017 wird eine einheitliche Kopierpauschale in Höhe von 15 Euro pro Schüler jährlich festgelegt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kopierpauschale pro Schüler in den Folgejahren entsprechend dem tatsächlichen Aufkommen anzupassen.

Beschluss

Der Umstellung der Erhebung der jährlichen Kopierkosten in Form einer jährlichen Pauschale wird zugestimmt.

Für das laufende Schuljahr 2015/2016 und für das Schuljahr 2016/2017 wird eine einheitliche Kopierpauschale in Höhe von 15 Euro pro Schüler jährlich festgelegt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kopierpauschale pro Schüler in den Folgejahren entsprechend dem tatsächlichen Aufkommen anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

Die Erhebung von Kopiergeld ist gemäß Art. 21 Abs. 3 BaySchFG zwingend vorgesehen. Der bayerische Gesetzgeber hat die von ihm gewährte Lernmittelfreiheit ausschließlich auf  Schulbücher beschränkt.
Zuletzt hat der Gemeinderat unter anderem die Erhebung des Kopiergeldes in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2006 erörtert und die Verwaltung beauftragt, mit der Schulleitung eine angemessene Erhebung bzw. wenn möglich eine Reduzierung des Kopiergeldes zu verhandeln.
Die Kopierkosten sind seitdem im Einvernehmen mit der damaligen Schulleitung per Spitzabrechnung jährlich erhoben worden.
Dieser bisherige Aufwand zur Erhebung des Kopiergeldes für Schule und Gemeindeverwaltung  stand nicht mehr im Verhältnis zu den generierten Einnahmen.
Um den bisherigen Deckungsgrad der Kopierkosten für Schüler zu sichern, ist der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, für das Schuljahr 2015/2016 und für 2016/2017 eine einheitliche Kopierpauschale in Höhe von EUR 15,00 pro Schüler zu erheben. Dies deckt mindestens das Kopieraufkommen für Schüler (ca. 65 - 70%  der gesamten Kopierkosten an den Schulen).
Der Verwaltung liegen hierzu die positiven Stellungnahmen der beiden Schulleitungen und die Zustimmung der Elternbeiräte vor.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung auch einstimmig ermächtigt, die Pauschale für die Folgeschuljahre entsprechend anzupassen, sollte sich ab dem Schuljahr 2016/2017 im Abrechnungszeitraum das Kopieraufkommen erhöhen oder reduzieren.

Datenstand vom 31.05.2022 12:28 Uhr