Bebauungsplan Nr. 56 für das Wohngebiet W6;
1. Änderung im Bereich der Bauquartiere WA 6 sowie WA 3 und WA 4,
Änderungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2016 dem Gemeinderat empfohlen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 zu beschließen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH beauftragt.
Für die Errichtung von Bauvorhaben im Bereich der o.g. Quartiere wurden von Seiten der Bauherren Befreiungen bezüglich der Verschiebungen der Geschossflächen innerhalb der Quartiere beantragt.
Im Rahmen der Behandlung der Bauanträge im Jahr 2014 hat der Bau- und Umweltausschuss bereits beschlossen, sein Einvernehmen hierzu zu erteilen sowie zu gegebener Zeit den Bebauungsplan an die geänderte Geschossfläche anzupassen.
Die Gesamtgeschossflächen in den Bauquartieren werden mit den Verschiebungen nicht überschritten.
Beschlussvorschlag
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 wird beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Beschluss
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 wird beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2016 einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) geändert.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2016 dem Gemeinderat empfohlen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Wohngebiet W 6 im Bereich der Quartiere WA 3 und 4 sowie WA 6 zu beschließen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Büro Zwischenräume Architekten + Stadtplaner GmbH beauftragt.
Für die Errichtung von Bauvorhaben im Bereich der o.g. Quartiere wurden von Seiten der Bauherren Befreiungen bezüglich der Verschiebungen der Geschossflächen innerhalb der Quartiere beantragt.
Im Rahmen der Behandlung der Bauanträge im Jahr 2014 hat der Bau- und Umweltausschuss bereits beschlossen, sein Einvernehmen hierzu zu erteilen sowie zu gegebener Zeit den Bebauungsplan an die geänderte Geschossfläche anzupassen.
Die Gesamtgeschossflächen in den Bauquartieren werden mit den Verschiebungen nicht überschritten.
Datenstand vom 31.05.2022 12:28 Uhr