Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Anhörungsverfahren zum Entwurf vom 12. Juli 2016, Stellungnahme der Gemeinde Poing
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 15.09.2016 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Nach dem geltenden Zentrale-Orte-System sind 925 von 2056 Kommunen Zentrale Orte. Damit ist fast jede zweite Kommune ein zentraler Ort. Anstelle einer grundlegenden Überarbeitung des Systems wurden Aufstufungen und Neueinstufungen zu/von Mittelzentren und Oberzentren vorgenommen. Abstufungen erfolgten nicht.
Neu hinzugekommen sind „Metropolen“, im Regierungsbezirk Oberbayern ist das München (bisher Oberzentrum).
Die Belange der Gemeinde Poing werden hierdurch nicht berührt.
Hierdurch ist die Gemeinde Poing nicht betroffen, da die betroffenen Räume keine räumliche Nähe zu Poing aufweisen.
Hier ist das bisherige Ziel 3.3 Vermeidung von Zersiedelung, LEP 2013, als Anlage beigefügt.
Der Ausnahmekatalog des Anbindegebots wird erneut erweitert für Gewerbe- und Industriegebiete an Autobahnanschlussstellen oder an Anschlussstellen einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an Gleisanschlüssen, für interkommunale Gewerbe- oder Industriegebiete sowie für bestimmte dem Tourismus dienende Einrichtungen. Für besonders strukturschwache Gemeinden soll darüber hinaus die Möglichkeit des Zielabweichungsverfahrens besonders berücksichtigt werden. Damit verliert das Anbindegebot unter Umständen seine Regelungswirkung und wird selbst zur Ausnahme.
Dieses Vorhaben begünstigt Verwerfungen zwischen Kommunen und Verschärfungen interkommunaler Konkurrenz. Durch diese Ausnahme werden Kommunen nach der zufälligen Gegebenheit ihrer räumlichen Lage an Verkehrsnetzen und nicht nach ihrer Versorgungsfunktion für ihr Umland und ihren Aufgaben begünstigt.
Gegen die Aufweichung des Anbindegebotes bestehen deshalb seitens der Gemeinde Poing erhebliche Einwände.
Nachdem Planungen und Maßnahmen zum Neubau oder Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen und der Belange des Orts und Landschaftsbildes erfolgen sollen sowie der Ersatzneu erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden sollen, bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände.
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
Nach dem geltenden Zentrale-Orte-System sind 925 von 2056 Kommunen Zentrale Orte. Damit ist fast jede zweite Kommune ein zentraler Ort. Anstelle einer grundlegenden Überarbeitung des Systems wurden Aufstufungen und Neueinstufungen zu/von Mittelzentren und Oberzentren vorgenommen. Abstufungen erfolgten nicht.
Neu hinzugekommen sind „Metropolen“, im Regierungsbezirk Oberbayern ist das München (bisher Oberzentrum).
Die Belange der Gemeinde Poing werden hierdurch nicht berührt.
Hierdurch ist die Gemeinde Poing nicht betroffen, da die betroffenen Räume keine räumliche Nähe zu Poing aufweisen.
Der Ausnahmekatalog des Anbindegebots wird erneut erweitert für Gewerbe- und Industriegebiete an Autobahnanschlussstellen oder an Anschlussstellen einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an Gleisanschlüssen, für interkommunale Gewerbe- oder Industriegebiete sowie für bestimmte dem Tourismus dienende Einrichtungen. Für besonders strukturschwache Gemeinden soll darüber hinaus die Möglichkeit des Zielabweichungsverfahrens besonders berücksichtigt werden. Damit verliert das Anbindegebot unter Umständen seine Regelungswirkung und wird selbst zur Ausnahme.
Dieses Vorhaben begünstigt Verwerfungen zwischen Kommunen und Verschärfungen interkommunaler Konkurrenz. Durch diese Ausnahme werden Kommunen nach der zufälligen Gegebenheit ihrer räumlichen Lage an Verkehrsnetzen und nicht nach ihrer Versorgungsfunktion für ihr Umland und ihren Aufgaben begünstigt.
Gegen die Aufweichung des Anbindegebotes bestehen deshalb seitens der Gemeinde Poing erhebliche Einwände.
Nachdem Planungen und Maßnahmen zum Neubau oder Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen und der Belange des Orts und Landschaftsbildes erfolgen sollen sowie der Ersatzneu erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden sollen, bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände.