Am 22.03.2016 fand die Vorbereisung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) in der Gemeinde Poing statt. Die Vorbereisung war erfolgreich und die Gemeinde Poing ist mit Wirkung zum 01.07.2016 Mitglied der AGFK. Um die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ zu erhalten, müssen innerhalb von vier Jahren die Aufnahmekriterien der AGFK erfüllt werden. Ein Protokoll der Vorbereisung wurde seitens der Verwaltung erstellt und durch das Vorbereisungskomitee der AGFK ergänzt und bestätigt.
Als Arbeitsgrundlage für die Radverkehrsförderung hat die Radverkehrsbeauftragte der Gemeinde Poing ein integriertes Radverkehrskonzept erstellt, dass sich am Nationalen Radverkehrsplan des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den Aufnahmekriterien / Bewertungskriterien der AGFK orientiert.
Auf Basis des integrierten Radverkehrskonzeptes und des Protokolls der Vorbereisung der AGFK wurde ein Maßnahmenkatalog entwickelt, um die Förderung des Radverkehrs in der Gemeinde Poing aktiv voran zu bringen.
Um die angestrebte Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ zu erhalten, sollte der Gemeinderat (a) einen Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung fassen, (b) das integrierte Radverkehrskonzept bestätigen und (c) die Umsetzung der sich aus dem Radverkehrskonzept und Protokoll der Vorbereisung der AGFK ergebende Maßnahmen beschließen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gefasst:
(a)Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu treffen:
Die Gemeinde Poing setzt es sich zum Ziel, als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der fahrradefreundlichen Kommunen in Bayern e.V., den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern. Die Aufnahmekriterien der AGFK Bayern stellen dabei eine wesentliche Grundlage für die Radverkehrsförderung dar.
(b) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat das integrierte Radverkehrskonzept als Arbeitsgrundlage für die Radverkehrsförderung in der Gemeinde Poing zu bestätigen.
(c) Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Umsetzung der folgenden Maßnahmen zu beschließen:
Maßnahmenbereich 2 Infrastruktur
M 2.1 Systematische Zustandserfassung der Radverkehrsinfrastruktur
M 2.2.1 Gemeinde als Vorbild – fahrradfreundlicher Arbeitgeber
M 2.2.2 Erstellung Abstellsatzung
M 2.3.2 Überprüfung verkehrsrechtliche Beschilderung
M 2.3.3 Prüfung der Radwegebenutzungspflicht
M 2.3.4 Verkehrsschauen mit dem Fahrrad
M 2.3.5 Beschilderungssituation Bike & Ride
M 2.4.1 2-Richtungsradwege innerorts vermeiden
M 2.4.2 Umleitungsbeschilderung bei Streckensperrung
Maßnahmenbereich 3 Service
M 3.1 Mängelmeldung: Ergänzung um Kategorie „Scherben“
M 3.2.1 Bike & Ride: Schlauchautomat
M 3.2.2 Bike & Ride: Luftpumpstation
M 3.2.3 Bike & Ride Lademöglichkeit Pedelecs
Maßnahmenbereich 4 Information
M 4.1 Flyer Verkehrsregeln für Asylbewerber
M 4.2 Erstellung Radwegenetzkarte
M 4.3 Begrüßungspaket Radverkehr
Maßnahmenbereich 5 Kommunikation
M 5.1 Erstellung Kommunikationskonzept
M 5.2.1 Gründung Arbeitskreis Radverkehr (intern)
M 5.2.2 Gründung Arbeitsgruppe Radverkehr (extern)
M 5.3 Erstellung Öffentlichkeitsarbeitskonzept