In der Gemeinderatssitzung am 21.01.2016 wurde dem Gremium eine Entscheidung zu einer Mehrinvestition in Spielgeräte für die Kindertagesstätte vorgelegt. Einvernehmlich wurde diese Beschlussfassung zurückgestellt. Es wurde festgelegt die Vergabe der Trägerschaft abzuwarten. Mittlerweile stehen die Träger fest. Der vergangene Juni 2016 wurde zu intensiven Abstimmungsgesprächen mit den Trägern genutzt, um bauliche Belange nach Möglichkeit noch berücksichtigen zu können.
An den folgenden Terminen fanden intensive Abstimmungsgespräche zwischen Bauherr, Trägern, Projektsteuerung, Architekt und Freianlagenplaner statt.
Abstimmung 02.06.2016 (Anlage 1)
Abstimmung 16.06.2016 (Anlage 2)
Abstimmung 30.06.2016 (Anlage 3)
Im Einzelnen sind die Festlegungen über die Anlagen nachzuvollziehen. Betroffen davon
sind Änderungen der Freiflächen, des festen Mobiliars, zusätzliche Türen bzw. Verbindungstüren, Änderung an Sanitärobjekten, zusätzliche Außenwasserzapfstellen, zusätzliche Elektrogeräte und zusätzliche Beschattungen. Zusammenfassend verteilen sich die Festlegungen auf folgende Gewerke sowie die damit zusammenhängenden Zuständigkeiten. Die Projektsteuerung (Hr. Weiss) sowie der Projektleitende Planer der Architektei Mey (Hr. Brinkmann) werden die Änderungen und die damit verbundene Kostenentwicklung mit Hilfe der Anlagen den Ausschussmitgliedern ausführlich darlegen.
Beteiligte Gewerke
Oberbegriff
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Gewerk
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Zuständigkeit
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Gestaltung Freianlagen
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Bodenbelagsarbeiten
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Landschaft 3
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Garten- und Landschaftsbau
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Landschaft 3
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Spielgeräte
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(noch zu vergeben)
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Landschaft 3
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Zusätzlicher Sonnenschutz
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(noch zu vergeben)
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Landschaft 3
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Technische Versorgung in Freianlagen
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Sanitär
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Wimmer Ingenieure
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Grundriss
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Trockenbau
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Architektei Mey
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Bodenleger
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Architektei Mey
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Fassadenbauer
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Architektei Mey
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Türbauer
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Architektei Mey
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Maler
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Architektei Mey
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Feste Möblierung
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Schreiner (noch zu vergeben)
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Architektei Mey
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Mit Ausnahme der noch nicht beauftragten Vergabeeinheiten sind von den Festlegungen Gewerke betroffen, für die eine mit dem Bauherrn abgestimmte Planung existiert, die bereits beauftragt sind und die auch teilweise schon Leistungen auf der Baustelle ausführen. Wenngleich in der Abstimmung mit den Trägern auf die Verhältnismäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit geachtet wurde, ergibt sich hieraus trotzdem die Notwendigkeit der Anpassung der Planung.
Die Abstimmung mit den Trägern resultierte in einer angepassten Planung, die den nachstehenden Unterlagen zu entnehmen ist.
Gesamtplan Freianlagen, Stand 01.07.2016 (Anlage 4)
Skizze Außenzapfstellen, Stand 01.07.2016 (Anlage 5)
Änderungsplan Kita Nord EG, Stand 01.07.2016 (Anlage 6)
Änderungsplan Kita Nord OG, Stand 01.07.2016 (Anlage 7)
Änderungsplan Kita Süd EG, Stand 01.07.2016 (Anlage 8)
Änderungsplan Kita Süd EG, Stand 01.07.2016 (Anlage 9)
Kostensituation
Die Kosten für die Anpassung der Planung setzen sich zusammen aus den Kosten für geänderte bzw. zusätzliche Leistungen (Gewerke; KGR 200-500) und den Kosten für besondere Leistung der „Wiederholungsplanung“ (Planung; KGR 700)
Die Gewerkekosten wurden ermittelt teils über die Einholung von Nachtragsangeboten, teils über die Schätzungen der Planer. Die Gewerkekosten belaufen sich auf:
Gewerkekosten
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Kita
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Brutto
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Nord
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166.266,21 €
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Süd
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135.909,31 €
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Gesamt
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302.175,51 €
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Die Planungskosten wurden auf zwei verschiedene Arten ermittelt:
Auf Stundenbasis: Die Ansätze umfassen sowohl bereits angefallene Stunden, als auch erwartete Stunden, die in Folge der Wiederholungsplanung entstehen können. Dies betrifft in erster Linie nur den Architekten, der besonders umfassend von den Änderungen betroffen ist.
Nach anrechenbaren Kosten: Die Ansätze werden nur vom Freianlagenplaner L3 über die Erhöhung der anrechenbaren Kosten ermittelt, da es sich bei dem Großteil der Festlegungen um keine Änderung der Planung handelt, sondern um zusätzliche Planungsinhalte
Planungskosten
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Kita
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Brutto
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Nord
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23.834,96 €
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Süd
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23.060,27 €
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Gesamt
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46.895,23 €
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Insgesamt summieren sich die Kosten für die mit den Trägern abgestimmten Planungsanpassungen auf 349.070,74 € (KGR 200-700). Der Projektänderungsantrag wird daher mit 350.000,00 € angesetzt
Die Kosten sind in folgenden Unterlagen nachzuvollziehen:
Übersicht Gesamtänderungskosten, Stand 01.07.2016 (Anlage 10)
Änderungsliste Kita Nord; Stand 01.07.2016 (Anlage 11)
Änderungsliste Kita Süd, Stand 01.07.2016 (Anlage 12)
Kostenaufstellung Änderung Spielflächen, Stand 28.06.2016 (Anlage 13)
Sobald der Projektänderungsantrag durch das Gremium freigegeben ist, werden die Leistungen bei den betreffenden Gewerken in Nachträge übersetzt. Die Planerhonorare werden behandelt wie oben beschrieben (Pauschalhonorar bei Mey; HOAI Honorar bei L3; weitere Planer als einmalige Pauschalen)
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Leistungsinhalte gemäß der Abstimmung mit den Trägern.