Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung eines bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück in der Gruber Straße 65, Fl. Nr. 514/4 der Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2016 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.08.2016 (Eingang 29.08.2016) wurde durch den Antragsteller ein Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück in der Gruber Straße 65, Fl. Nr. 514/4 der Gemarkung Poing, bei der Gemeinde Poing eingereicht.

Bauplanungsrechtliche Stellungnahme:

Das geplante Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach
§ 30 BauGB, sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des o.g. Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB.
Das Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die nähere Umgebung um das o.g. Grundstück entspricht hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung einem Gewerbe- und Industriegebiet, in dem sich verschiedene Bürogebäude, produzierendes Gewerbe sowie andere Gewerbebetriebe abwechseln. Darüber hinaus ist für die Grundstücke in der Gruber Straße im Flächennutzungsplan der Gemeinde Poing (Rechtskraft 27.06.1984) ebenfalls eine Nutzung als Gewerbegebiet dargestellt. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung fügt sich daher das neu entstehende Büro- und Verwaltungsgebäude in die nähere Umgebung ein.
Für das Einfügen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ist nach der Rechtsprechung des BVerwG in erster Linie auf solche Maße abzustellen, die nach außen hin wahrnehmbar in Erscheinung treten (absolute Maßfaktoren).
Bei der bereits bestehenden Bebauung in der Umgebung des geplanten Vorhabens handelt es sich derzeit um eine Bebauung (angrenzendes Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück) mit max. ca. 4-Vollgeschossen. Darüber hinaus wurden bereits in der Vergangenheit innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes in Poing südlich und nördlich des geplanten Bauvorhabens Gebäudehöhen von ca. 14,50 m – 22,50 m zugelassen und von den jeweiligen Bauherren auch errichtet. Darüber hinaus weist das bestehende Verwaltungsgebäude des Bauherrn eine Wandhöhe von ca. 16,85 m auf. Zusätzlich wurde dem Antragsteller bereits im Jahr 2007 für die Errichtung eines ähnlichen Vorhabens auf dem angrenzenden Grundstück in der Gruber Straße 63 eine max. Wandhöhe von 20,00 m zugesagt.
Das o.g. Vorhaben fügt sich daher durch seine 1 bis 5-geschossige Bebauung hinsichtlich der bereits bestehenden Anzahl an Vollgeschossen in die nähere Umgebung ein. Des Weiteren fügt sich das geplante Vorhaben durch seine max. Wandhöhe von 20,00 m bezüglich der neu entstehenden Höhenentwicklung auf dem Grundstück ebenfalls harmonisch in die bereits bestehende Bebauung entlang der Gruber Straße ein.

Stellplätze

Gemäß den eingereichten Bauantragsunterlagen besteht für das Bestandsbürogebäude ein Stellplatzbedarf von insgesamt 220 Stellplätzen. Des Weiteren sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 08.10.2009 für den Erweiterungsbau zusätzlich 46 Stellplätze zu errichten.
Auf dem Baugrundstück werden sich nach Abschluss der Baumaßnahme insgesamt 434 Stellplätze befinden, der Stellplatznachweis ist somit für den neuentstehenden Gesamtverwaltungskomplex erfüllt.


Hinweis:

Die Prüfung des Bauvorhabens hinsichtlich der neu entstehenden Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO hat folgendes ergeben:

?        Überschreitung der nordwestlichen Grundstücksgrenze um 0,15 m
Nachdem es sich bei dem angrenzende Grundstück um die Münchener Straße (Kreisstraße) handelt, die eine öffentliche Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO dargestellt, können die neuentstehenden Abstandsflächen des Vorhabens bis zur Fahrbahnmitte reichen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die geplante Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Gruber Straße 65, Fl. Nr. 514/4 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die geplante Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Gruber Straße 65, Fl. Nr. 514/4 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

Zum Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung eines beststehen Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück in der Gruber Straße, Fl. Nr. 514/4 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für die geplante Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück Gruber Straße, Fl. Nr. 514/4 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

TOP 2.5
Zum Antrag auf Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 5.6 des Bebauungsplanes Nr. 56 zur Errichtung einer zusätzlichen Garage auf dem Grundstück Wasserläuferweg,
Fl. Nrn. 3863/0 und 3868 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst: Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 5.6 des Bebauungsplanes Nr. 56 zur Errichtung einer weiteren Garage auf der Fl. Nr. 3868/0 der Gemarkung Poing wird nicht erteilt.

Datenstand vom 13.01.2017 12:23 Uhr