Zwischen 2006 und 2009 wurden an der Anni Pickert Grund- und Mittelschule die überdachten Fahrradabstellplätze im Süden der Schule demontiert. Der Grund hierfür lag in der Schaffung von PKW-Stellplätzen. Der Neubau der Realschule forderte im Norden der Anni Pickert Grund- und Mittelschule weitere überdachte Fahrradstellplätze. Bis heute wurde kein Ersatz geschaffen. Stattdessen wurden nur mobile Fahrradständer im Norden der Schule auf die Wiese gestellt.
Seitens der Schulleitung und des Elternbeirats wurde der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, neue überdachte Fahrradabstellplätze zu schaffen.
Rechtlich gibt es keine Regelung für überdachte Fahrradabstellplätze, allerdings ermächtigt die Bayerische Bauordnung (BayBO) die Gemeinden, Zahl, Größe und Beschaffenheit der Abstellplätze für Fahrräder in einer örtlichen Bauvorschrift (Satzung) zu regeln.
Es gibt Empfehlungen von Fahrradclubs über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Abstellplätze für Fahrräder, wie:
- bequem und einfach benutzbar sein, sowie das Fahrrad gegen Beschädigungen schützen
- das Anschließen des Rahmens sowie des Vorder- oder Hinterrades mit einem kurzen Schloss ermöglichen
- Fahrräder mit verschiedenen Geometrien und Lenkerformen, Lenkerbreiten aufnehmen können
- das Umschlagen des Lenkers und das Wegrollen des Fahrrades verhindern, damit Fahrräder auch bei Seitenwind oder Belastung (Kindersitz) stabil stehen, auch wenn sie (noch) nicht angeschlossen sind
- Passanten vor Verletzungsgefahr schützen
- sicher gegen Vandalismus sein
- einen ausreichenden Abstand zwischen den abgestellten Fahrrädern gewährleisten (Mindest- Seitenabstand von 70 cm bei nur tief Einstellung bzw. 50 cm bei hoch-/tief Einstellung), damit ein leichtes Ein- und Ausparken, sicheres Anschließen des Fahrrades, sowie ein Be- und Entladen ohne Beschädigung von Nachbarrädern sowie der eigenen Kleidung möglich ist.
- Zwecks guter Akzeptanz sollte der Standort von Abstellanlagen möglichst Ziel nah und mit guter sozialer Kontrolle durch Passanten gewählt werden.
- Überdachung und Beleuchtung sollten Standard sein!
- Die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen sind zu
beachten
- Da bei größeren Anlagen oft Platzmangel herrscht, ist es notwendig, diese mit hoch/tiefer
Radeinstellung und mindestens 50 cm Abstand zu planen. Bei doppelseitiger Radeinstellung benötigt man dann nur 0,8 qm je Fahrrad netto bzw. ca. 1,25 qm brutto (incl. Wege) je abzustellendes Fahrrad.
- Zu geringer Seitenabstand zwischen den Einstellplätzen führt in der Regel zu niedriger
Gesamtausnutzung der Anlage und ist somit nicht effektiv.
- Einfache Vorderradhalter sollten nicht mehr eingesetzt werden, weil durch sie Felgen verbogen werden können und ein Anschließen des Rahmens meistens unmöglich ist.
- Einfache Anlehnbügel ermöglichen zwar ein sicheres Ansperren, können aber nicht verhindern, dass ein nicht angesperrtes Fahrrad umfallen oder wegrollen kann. Bei zweiseitiger Benutzung muss man auch mit dem Verhaken von Bremszügen rechnen, was bei den ADFC-empfohlenen Modellen durch konstruktive Maßnahmen praktisch ausgeschlossen ist.
- Reihenanlagen sind in der Regel kostengünstiger zu installieren als Anlehnbügel und nutzen den verfügbaren Platz besser aus. Zusätzlich bieten sie im belegten Zustand eine ordentlichere Optik als eine Anlage mit belegten Anlehnbügeln.
Der Bedarf von Fahrradabstellplätzen an Schulen wird von den Gemeinden verschieden bewertet, die einen gehen nach Anzahl von Klassen (10 je Klasse) , die anderen nach Anzahl von Ausbildungsplätzen (0,25 je Ausbildungsplatz). Der Bedarf für die Anni Pickert – Grund- und Mittelschule, wären nach beiden Berechnungen ca. 250 Fahrradabstellplätze.
Eine Zählung der Fahrräder und Scooter (Roller) an der Anni Pickert Grund- und Mittelschule am 23.06.2016 um 09:00 Uhr und am 06.07.2016 um 10:00 Uhr hat folgendes ergeben. An diesem Tagen waren 85 bzw. 116 Fahrräder und 90 bzw. 82 Scooter vor der Schule abgestellt worden. Bei vorhandenen 158 nicht überdachten Fahrradständer von denen 17 nicht nutzbar waren (defekt oder Lage), sowie 48 Scooterständern. Die vorhandenen Fahrradständer entsprechen nicht den oben aufgeführten Empfehlungen.
Die Verwaltung schlägt auf Grund durchgeführter Zählung einen Bedarf von 140 Fahrradabstellplätzen und 110 Scooterabstellplätzen vor. Die Verwaltung empfiehlt 2017 die in der Entwurfsplanung im Norden aufgezeigten Fahrrad- und Scooterstellplätze zu erstellen. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 120.000,00 € brutto inklusiv Planer. Das bedeutet auf den beiden Flächen 159 Fahrrad- und Scooterstellplätze. Der fehlende Bedarf gegenüber der empfohlenen Stellplatzanzahl von 250 Stellplätzen könnte im Zuge des Neubaus des Schulschwimmbads erstellt werden.
Eine Befreiung von den textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung zum Bebauungsplan, sowie eine Baugenehmigung ist notwendig, da die vorhandenen Möglichkeiten zum Aufstellen von überdachten Fahrrad- und Scooterabstellplätzen sich jeweils außerhalb der bestehenden Baugrenzen befinden. Des Weiteren fällt das Vorhaben auch auf Grund seiner Abmessungen nicht mehr unter den Verfahrensfreiheitstatbestand des Art. 57 BayBO.