Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Poing; Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten (Zweiter Kommandant)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 22.03.2013 wurde Herr Dominic Pfeufer zum Stellvertreter des Kommandanten gewählt. Dieses Amt legte er am 04.11.2016 aus persönlichen Gründen nieder. Insoweit war eine Neuwahl erforderlich.

Nach Art. 8 Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz wird auch der stellvertretende Kommandant durch die feuerwehrdienstleistenden Mitglieder im Rahmen einer Dienstversammlung aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt.

Insofern wurden die wahlberechtigten Feuerwehrdienstleistenden form- und fristgerecht zu der Dienstversammlung am 04.11.2016 eingeladen.

Herr Stefan Kolb wurde hierbei mit absoluter Mehrheit für sechs Jahre zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.

Herr Stefan Kolb ist als Löschmeister grundsätzlich fachlich geeignet. Er muss den Lehrgang zum Gruppenführer, den Lehrgang zum Zugführer sowie den Lehrgang zum Leiter einer Feuerwehr noch absolvieren.

Die Wahl des stellvertretenden Kommandanten ist gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG durch die Gemeinde Poing im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen. Herr Kreisbrandrat Andreas Heiß erteilte vorab telefonisch am 09.11.2016 sein Einvernehmen.

Herr Gaipl und Herrn Kolb waren in der Sitzung anwesend.

Beschlussvorschlag

Gemäß Art. 8 Abs. 3 - 5 BayFwG wird Herr Stefan Kolb als stellvertretender Feuerwehrkommandant bestätigt. Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass ein Nachweis über den erfolgreichen Besuch o.g. Lehrgänge innerhalb einer Frist von zwei Jahren vorgelegt wird.

Beschluss

Gemäß Art. 8 Abs. 3 - 5 BayFwG wird Herr Stefan Kolb als stellvertretender Feuerwehrkommandant bestätigt. Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass ein Nachweis über den erfolgreichen Besuch o.g. Lehrgänge innerhalb einer Frist von zwei Jahren vorgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(rap) Gemäß Art. 8 Abs. 3 - 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz wurde Herr Stefan Kolb als stellvertretender Feuerwehrkommandant durch den Gemeinderat einstimmig und im Benehmen mit der Kreisbrandinspektion Ebersberg bestätigt. Der Bestätigung war eine entsprechende Wahl innerhalb der Dienstversammlung am 04.11.2016 der Freiwilligen Feuerwehr vorausgegangen. Die Bestätigung wurde unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass ein Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Lehrgangs zum Gruppenführer, des Lehrgangs zum Zugführer sowie des Lehrgang zum Leiter einer Feuerwehr innerhalb einer Frist von zwei Jahren vorgelegt wird. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Datenstand vom 24.01.2017 09:56 Uhr