Ausbaustrecke (ABS) 38 München - Mühldorf - Freilassing; Schallschutz für die Gemeinde Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö informativ 1.6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.12.2016 wurde seitens der Gemeinde Poing die DB Netz AG – wie in der Gemeinderatssitzung am 24.11.2016 angekündigt – angeschrieben.

Hierzu ging am 27.12.2016 nachfolgendes Schreiben der DB Netz AG, Großprojekte Süd, vom 22.12.2016 ein:

„Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Hingerl,

wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 14.12.2016 und Ihrem Interesse am Bahnausbau der ABS 38.

Gemäß dem aktuell noch gültigen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003, sowie dem neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 beginnt unser Planungsauftrag für einen zweigleisigen Ausbau mit Elektrifizierung ab Markt Schwaben weiter Richtung Freilassing.

Ein Ausbau des Abschnittes Riem – Markt Schwaben ist in dem Planungsauftrag des Bundes nicht enthalten. Damit beginnt unser Planungsauftrag erst ab Markt Schwaben Richtung Mühldorf.

Für das Projekt „ABS 38, Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Markt Schwaben – Mühldorf – Freilassing“ ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Deutsche Bahn AG im Rahmen der Realisierung von Ausbaustrecken bei Lärmschutzmaßnahmen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Auflagen einzuhalten hat.

Das erst ab Markt Schwaben durch uns zusätzliche Gleis löst die sog. Lärmvorsorge aus, wodurch Lärmschutzmaßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu planen sind, sofern die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

Mit Email vom 29.12.2016 wurden Herr Zellmer bzw. ein kompetenter Vertreter der DB Netz AG für die heutige Gemeinderatssitzung eingeladen.

Am 13.01.2017 ging noch ein weiteres Schreiben der DB Netz AG selben Datums ein.

Der Inhalt ist nahezu der gleiche wie im Schreiben vom 22.12.2016 (kein Anspruch der Gemeinde Poing auf Lärmvorsorge, da nicht Bestandteil der Ausbauplanungen). Ergänzend wird hier noch folgendes angeführt:

„Für Schallschutz lärmbetroffener Anwohner an bestehenden Eisenbahnstrecken des Bundes, die baulich keiner wesentlichen Änderung unterliegen, existiert bislang keine gesetzliche Regelung. Daher hat die Bundesregierung ein Sonderprogramm zur Minderung der Verkehrsbelastung an ausgewählten Schienenstrecken des Bundes verabschiedet. Das Programm umfasst die Umsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen (wie den Bau von Schallschutzwänden) sowie passiver Lärmschutzmaßnahmen (beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern oder schallgedämmten Lüftern).

Bei dem Lärmsanierungsprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Grundlage für das Lärmsanierungsprogramm ist die „Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes“. In dieser Richtlinie hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Lärmpegel als Grenzwerte festgesetzt. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte ist eine Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm möglich.

VOM BMVI wurde im Rahmen des genannten Programms ein Gesamtkonzept zur Lärmsanierung veröffentlicht, welches im Internet unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/laermvorsorge-und-laermsanierung.html abrufbar ist.

In der dort hinterlegten Anlage 1 sind Streckenabschnitte aufgeführt, die durch hohe Lärmbelastung gekennzeichnet sind und an welchen bereits die Planungen oder die Umsetzung für die Lärmsanierung begonnen haben, die Ortsdurchfahrt Poing gehört jedoch nicht dazu.

In der Anlage 3 sind Streckenabschnitte aufgeführt, an denen der Bund mittel- bis langfristig eine Lärmsanierung vornehmen möchte, für welche allerdings die Planung noch nicht begonnen wurde. In dieser Gruppe sind drei Streckenabschnitte im Gemeindegebiet von Poing enthalten:
?        Poing – Grub (Streckenkilometer 14,0 – 14,4),
?        Poing 1 (Streckenkilometer 16,3 – 17,0) und
?        Poing 2 (Streckenkilometer 17,2 – 17,4).

Um eine gerechte Reihenfolge bei der Bearbeitung sicherzustellen, hat der Bund alle identifizierten Streckenabschnitte mit einer Prioritätszahl versehen, welche die Verkehrsbelastung und Lärmentwicklung auf dem jeweiligen Streckenabschnitt berücksichtigt. Die Ortsdurchfahrt Poing hat eine relativ niedrige Prioritätskennzahl 1,764 erhalten. Angesichts der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle können derzeit nur Ortsdurchfahrten mit einer Prioritätszahl größer 4 bearbeitet werden.“

Des Weiteren wird ein Ansprechpartner aus dem Team „Portfolio Lärmsanierung“ genannt. Es besteht Bereitschaft, in einer unserer Gemeinderatssitzungen Details zur Lärmsanierung zu erläutern, allerdings war es zur heutigen Sitzung nicht möglich.

Ergänzend wird auf die Umrüstung der Wagen auf lärmreduzierte Bremstechnik hingewiesen. Dies soll für die gesamte DB-Güterwagenflotte bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein (ca. 10 DB geringerer Lärmpegel).

Zudem bietet der Verzicht des Bundes auf den Streckenausbau westlich von Markt Schwaben auch Chancen. So besteht nun Planungssicherheit für den lange verschobenen barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Stationen München-Riem, Feldkirchen, Heimstetten, Poing und Markt Schwaben. Mit dem Ausbau wird Mitte kommenden Jahres begonnen.

Kurzbericht

Mit Schreiben vom 14.12.2016 wurde seitens der Gemeinde Poing die DB Netz AG – wie in der Gemeinderatssitzung am 24.11.2016 angekündigt – angeschrieben.

Hierzu ging am 27.12.2016 nachfolgendes Schreiben der DB Netz AG, Großprojekte Süd, vom 22.12.2016 ein:

„Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Hingerl,

wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 14.12.2016 und Ihrem Interesse am Bahnausbau der ABS 38.

Gemäß dem aktuell noch gültigen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003, sowie dem neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 beginnt unser Planungsauftrag für einen zweigleisigen Ausbau mit Elektrifizierung ab Markt Schwaben weiter Richtung Freilassing.

Ein Ausbau des Abschnittes Riem – Markt Schwaben ist in dem Planungsauftrag des Bundes nicht enthalten. Damit beginnt unser Planungsauftrag erst ab Markt Schwaben Richtung Mühldorf.

Für das Projekt „ABS 38, Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Markt Schwaben – Mühldorf – Freilassing“ ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Deutsche Bahn AG im Rahmen der Realisierung von Ausbaustrecken bei Lärmschutzmaßnahmen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Auflagen einzuhalten hat.

Das erst ab Markt Schwaben durch uns zusätzliche Gleis löst die sog. Lärmvorsorge aus, wodurch Lärmschutzmaßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu planen sind, sofern die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

Mit Email vom 29.12.2016 wurden Herr Zellmer bzw. ein kompetenter Vertreter der DB Netz AG für die Gemeinderatssitzung am 19.01.2017 eingeladen.

Am 13.01.2017 ging noch ein weiteres Schreiben der DB Netz AG selben Datums ein.

Der Inhalt ist nahezu der gleiche wie im Schreiben vom 22.12.2016 (kein Anspruch der Gemeinde Poing auf Lärmvorsorge, da nicht Bestandteil der Ausbauplanungen). Ergänzend wird hier noch folgendes angeführt:

„Für Schallschutz lärmbetroffener Anwohner an bestehenden Eisenbahnstrecken des Bundes, die baulich keiner wesentlichen Änderung unterliegen, existiert bislang keine gesetzliche Regelung. Daher hat die Bundesregierung ein Sonderprogramm zur Minderung der Verkehrsbelastung an ausgewählten Schienenstrecken des Bundes verabschiedet. Das Programm umfasst die Umsetzung aktiver Lärmschutzmaßnahmen (wie den Bau von Schallschutzwänden) sowie passiver Lärmschutzmaßnahmen (beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern oder schallgedämmten Lüftern).

Bei dem Lärmsanierungsprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Grundlage für das Lärmsanierungsprogramm ist die „Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes“. In dieser Richtlinie hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Lärmpegel als Grenzwerte festgesetzt. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte ist eine Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm möglich.

VOM BMVI wurde im Rahmen des genannten Programms ein Gesamtkonzept zur Lärmsanierung veröffentlicht, welches im Internet unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/laermvorsorge-und-laermsanierung.html abrufbar ist.

In der dort hinterlegten Anlage 1 sind Streckenabschnitte aufgeführt, die durch hohe Lärmbelastung gekennzeichnet sind und an welchen bereits die Planungen oder die Umsetzung für die Lärmsanierung begonnen haben, die Ortsdurchfahrt Poing gehört jedoch nicht dazu.

In der Anlage 3 sind Streckenabschnitte aufgeführt, an denen der Bund mittel- bis langfristig eine Lärmsanierung vornehmen möchte, für welche allerdings die Planung noch nicht begonnen wurde. In dieser Gruppe sind drei Streckenabschnitte im Gemeindegebiet von Poing enthalten:
  • Poing – Grub (Streckenkilometer 14,0 – 14,4),
  • Poing 1 (Streckenkilometer 16,3 – 17,0) und
  • Poing 2 (Streckenkilometer 17,2 – 17,4).

Um eine gerechte Reihenfolge bei der Bearbeitung sicherzustellen, hat der Bund alle identifizierten Streckenabschnitte mit einer Prioritätszahl versehen, welche die Verkehrsbelastung und Lärmentwicklung auf dem jeweiligen Streckenabschnitt berücksichtigt. Die Ortsdurchfahrt Poing hat eine relativ niedrige Prioritätskennzahl 1,764 erhalten. Angesichts der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle können derzeit nur Ortsdurchfahrten mit einer Prioritätszahl größer 4 bearbeitet werden.“

Des Weiteren wird ein Ansprechpartner aus dem Team „Portfolio Lärmsanierung“ genannt. Es besteht Bereitschaft, in einer unserer Gemeinderatssitzungen Details zur Lärmsanierung zu erläutern, allerdings war es zur Sitzung am 19.01.2017 nicht möglich.

Ergänzend wird auf die Umrüstung der Wagen auf lärmreduzierte Bremstechnik hingewiesen. Dies soll für die gesamte DB-Güterwagenflotte bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein (ca. 10 DB geringerer Lärmpegel).

Zudem bietet der Verzicht des Bundes auf den Streckenausbau westlich von Markt Schwaben auch Chancen. So besteht nun Planungssicherheit für den lange verschobenen barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Stationen München-Riem, Feldkirchen, Heimstetten, Poing und Markt Schwaben. Mit dem Ausbau wird Mitte kommenden Jahres begonnen.

Datenstand vom 14.03.2017 12:20 Uhr