Die AFK-Geothermie GmbH Aschheim plant in den nächsten Jahren die Erweiterung ihres interkommunalen Geothermie-Projektes zur geothermischen Wärmeversorgung der drei Gemeinden Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim.
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2016 informierte das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie die Gemeinde Poing über die Erteilung der Erlaubnis „AFK-Ost“ zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme.
Das Erlaubnisfeld erstreckt sich über eine Fläche von 84.246.900 m² und umfasst große Teile des Poinger Gemeindegebietes, ausgenommen den östlichen Teil zwischen Watzmannstraße und Anzinger Straße.
Die Erlaubnis wird für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 befristet. Im Erteilungszeitraum ist folgendes Arbeitsprogramm durchzuführen:
? Reprocessing von Seismikdaten, ggf. weitere Durchführung ergänzender 2D/3D-Seismik
? Interpretation und Reservoirmodellierung
? Thermisch-hydraulische Betriebssimulation
? Variantenuntersuchungen der Erschließung und Risikobewertung
? Entscheidung über die weitere Vorgehensweise.
Die Aufsuchungsarbeiten sind im Erlaubniszeitraum abzuschließen; bis zum 01.02. jedes Erlaubnisjahres ist ein Tätigkeitsbericht mit Darstellung der Ergebnisse der Untersuchungen und den weiteren Arbeiten einzureichen. Dem StMWi und dem Landesamt für Umwelt sind auf Verlangen sämtliche Messungen und Darstellungen zur Erkundung und Verbreitung der geologischen Strukturen in digitaler Form zu überlassen.
Die beantragte Erlaubnis überschneidet sich mit der Bewilligung „GPPoing“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken. Überschneidungen mit bestehenden Bewilligungen auf den gleichen Bodenschatz sind entsprechend § 7 Abs. 2 BbergG zulässig. Die Bayernwerk AG wurde mit Schreiben vom 19.10.2016 von der Überschneidung informiert.
In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass die Expertenanhörung zu den Erdbeben in Poing am 02.02.2017 stattfindet.