Erlass einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auch im Jahr 2017 sollen folgende Märkte stattfinden:
- 28.05.2017 (Frühjahrsmarkt) und am
- 22.10.2017 (Herbstmarkt).
Die Termine der Marktsonntage sind durch die Marktfestsetzung des Landratsamtes Ebersberg vom 15.09.2004 geregelt. Der Frühjahrsmarkt findet alljährlich am Sonntag nach Christi Himmelfahrt und der Herbstmarkt alljährlich am vorletzten Sonntag vor Allerheiligen statt.
Die Auswahl der Marktsonntage war mit dem Gewerbeverband abgesprochen.
Aufgrund der Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg wird der Poinger Markt in der Hauptstraße, Bahnhofstraße, Bürgerstraße, Alte Gruber Straße sowie dem Wochenmarktgelände im neuen Ortszentrum stattfinden.
Um auch den Inhabern von Ladengeschäften die Möglichkeit zu bieten, am Tag der Märkte ihre Verkaufsstellen zu öffnen, muss die Gemeinde Poing eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) erlassen.
Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 10.05.2010 sind derartige Verordnungen jährlich nach erfolgter Festsetzung der Märkte erneut zu beschließen.
Die Sonntagsöffnung steht mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 im Einklang, da der Markt bereits für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht. Er gilt als einer der längsten Straßenmärkte in der Region.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den mit der Sitzungsladung übersandten Entwurf einer Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten zu erlassen.
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Beschlussvorschlag
Die Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage wird für den 28.05.2017 und den 22.10.2017 aus Anlass der festgesetzten Sonntagsmärkte in der Gemeinde Poing erlassen.
Beschluss
Die Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage wird für den 28.05.2017 und den 22.10.2017 aus Anlass der festgesetzten Sonntagsmärkte in der Gemeinde Poing erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
(rap) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.02.2017 einstimmig eine Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten in der Gemeinde Poing beschlossen. Insoweit dürfen anlässlich der in der Gemeinde Poing stattfindenden Warenmärkte am 28.05.2017 (Frühjahrsmarkt) und 22.10.2017 (Herbstmarkt) alle Verkaufsstellen im Gemeindegebiet für fünf zusammenhängende Stunden in einem Zeitrahmen zwischen 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Die Öffnungszeiten sollen außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.
Den vollständigen Text finden Sie in diesem Ortsnachrichtenblatt unter „Bekanntmachungen“.
Datenstand vom 05.05.2017 10:53 Uhr