Bebauungsplan / Grünordnungsplan Nr. 60 für einen Bestattungsgarten (südlich Am Hanselbrunn / östlich Endbachweg, Fl.-Nr. 702/2); Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

17.09.2013                BUA (TOP 3)
                       Vorstellung Entwürfe und Empfehlung zum Aufstellungsbeschluss
08.12.2015                BUA (TOP 3)
                       Erneute Vorstellung der Entwürfe und Empfehlung zum
                       Aufstellungsbeschluss
18.02.2016                GR (TOP 2)
                       Aufstellungsbeschluss
01.07.2016 mit        Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der
29.07.2016                Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach
                       § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 4a Abs. 2 BauGB
17.11.2016        GR (TOP 2)
Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und
§ 4a Abs. 2 BauGB sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
nach § 3 Abs. 2 BauGB
22.12.2016 mit        Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
27.01.2017


Innerhalb des Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Keine Anregungen haben folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange vorgebracht:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 26.01.2017
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 18.12.2016
Deutsche Telekom, Schreiben vom 04.01.2017
Gemeinde Kirchheim, Schreiben vom 15.12.2016
Gemeinde Vaterstetten, Schreiben vom 12.12.2016
Bayernwerk Natur GmbH, Schreiben vom 15.12.2016
Landeshauptstadt München, Schreiben vom 27.12.2016
Landratsamt Ebersberg Abt. 41 Bauleitplanung, Schreiben vom 24.01.2017
Landratsamt Ebersberg Abt. 46 Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 24.01.2017
Landratsamt Ebersberg Abt. 44 Immissionsschutz, Schreiben vom 24.01.2017
Landratsamt Ebersberg Abt. 44 Bodenschutz-Altlasten, Schreiben vom 15.12.2016
Landratsamt Ebersberg, Kreisheimatpfleger, Schreiben vom 20.12.2016
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 09.12.2016
Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 04.01.2017
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Schreiben vom 09.12.2016
SWM Services GmbH, Schreiben vom 13.01.2017
Bund Naturschutz Bayern e.V., Schreiben vom 03.01.2017
Bayernets GmbH, Schreiben vom 07.12.2016
Polizeiinspektion Poing, Schreiben vom 07.12.2016
Markt Markt Schwaben, Schreiben vom 30.01.2017

Nicht geäußert haben sich folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange:
Bayerischer Bauernverband
Gemeinde Anzing
Gemeinde Pliening
Bayernwerk AG
TenneT TSO GmbH
Brandschutzdienststelle im Landratsamt Ebersberg
Landkreis Ebersberg
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
Staatliches Bauamt Rosenheim
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
gku VE München-Ost
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund
Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH Vodafone
Landesbund Vogelschutz

Beschlussvorschlag

1.        Der Gemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan / Grünordnungsplan Nr. 60 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 09.03.2017 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Beschluss

1.        Der Gemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

2.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan / Grünordnungsplan Nr. 60 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 09.03.2017 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(eic) Der Entwurf des Bebauungsplanes / Grünordnungsplanes Nr. 60 lag mit Begründung in der Fassung vom 17.11.2016 in der Zeit vom 22.12.2016 bis einschließlich 27.01.2017 zu jedermanns Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Während der Auslegungszeit gingen keine Stellungnahmen ein. In seiner öffentlichen Sitzung am 09.03.2017 hat der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan / Grünordnungsplan Nr. 60 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 09.03.2017 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) ortsüblich bekanntzumachen (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Datenstand vom 05.05.2017 11:40 Uhr