Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing;
Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die am 24.11.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2017 wurde dem Landratsamt Ebersberg am 25.11.2016 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt. Genehmigungspflicht bestand wegen der Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen.
Mit Schreiben vom 10.03.2017 hat die Rechtsaufsicht die Nachtragshaushaltssatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung ohne Auflagen erteilt.
Kurzbericht
Die am 24.11.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2017 wurde dem Landratsamt Ebersberg am 25.11.2016 zur rechtsaufsichtlichen Würdigung und Genehmigung vorgelegt. Genehmigungspflicht bestand wegen der Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen.
Mit Schreiben vom 10.03.2017 hat die Rechtsaufsicht die Haushaltsatzung samt An- und Beilagen gewürdigt und die Genehmigung ohne Auflagen erteilt.
Datenstand vom 11.07.2017 11:52 Uhr