Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheides zur Errichtung von Produktionshallen und Verwaltungsgebäude auf dem Grundstück Siemensallee 2, Fl.-Nr. 505/1 der Gemarkung Poing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 23.03.2017 wurde die Verlängerung des Vorbescheides vom 21.03.2000 durch den Antragsteller beantragt.
Das o. g. Grundstück Fl.-Nr. 505/1 der Gemarkung Poing befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet südlich der Bahn“, rechtsverbindlich seit dem 22.1.1988.
Mit dem Vorbescheid vom 21.03.2000 wurde eine Überschreitung der max. zulässigen Traufhöhen bei den geplanten Gebäuden um jeweils 10 cm erteilt.
Die geplanten Produktionshallen sollen mit einer Traufhöhe von 10,60 m errichtet werden.
Das Verwaltungsgebäude soll mit einer Traufhöhe von 18,60 m errichtet werden.
Die Geltungsdauer des o. g. Vorbescheides wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 27.03.2017.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Kurzbericht
Zum Antrag auf Verlängerung eines bestehenden Vorbescheides für den Neubau von Produktionshallen und eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück in der Siemensallee 2, Fl. Nr. 505/1 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.
g. Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides um weitere 2 Jahre wird erteilt.
Datenstand vom 27.07.2017 14:50 Uhr