Baumfällung Schulstraße 30 und 30a
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Posteingang vom 12.03.2018 wurde uns von der beauftragten Sachverständigen für Bäume mitgeteilt, dass es sich bei dem größeren der beiden Bäume um einen Ginko handelt und dieser den Nadelbäumen zugeordnet wird und somit nicht der Baumschutzverordnung der Gemeinde Poing unterliegt.
Weiter wurde der Gemeinde Poing mit Posteingang vom 28.03.2018 von der Sachverständigen nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse der Technischen Universität München / Holzforschung mitgeteilt, dass es sich beim zweiten Baum um einen Lederblättrigen Weißdorn oder Apfeldorn mit dem botanischen Namen Crataegus lavallei „Carrierei“ handelt. Nach Aussage der Botanischen Staatssammlung ist diese Baumart ein Zier- und kein Obstgehölz.
Auf Grund seines Stammumfanges in 1 Meter Höhe war er durch die Baumschutzverordn
ung der Gemeinde Poing geschützt. Es handelt sich um keinen Obstbaum. Mit der Fällung wurde somit gegen die Baumschutzverordnung der Gemeinde Poing verstoßen. Ein Verfahren wird eingeleitet.
Datenstand vom 08.06.2018 14:38 Uhr