Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und der Wasserhaushaltsgesetze;
Antrag der Bayernwerk Natur GmbH auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Geothermievorhaben "Poing" nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG);
Bekanntgabe des Bergamtes Südbayern vom 03.04.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 09.04.2018 ging nachfolgendes Schreiben der Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, vom 05.04.2018 bei der Gemeinde Poing ein:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bayernwerk Natur GmbH hat beim Bergamt Südbayern die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Entnahme und das Zutagefördern des Tiefenwassers aus der Bohrung Th2 und der Reinjektion des thermisch genutzten Wassers in die Bohrung Th1 zum Zweck des langfristigen Erdwärmegewinnungsbetriebes in der Geothermieanlage Poing beantragt.
Aufgrund der beantragten Zirkulation von bis zu max. 3.154.000 m³ war für das Vorhaben nach
§ 3c Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 1 Ziffer 13.3.2 UVPG in der vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung dieses Gesetzes (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 UVPG) mittels einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge hat. Die Feststellung ist gemäß § 3a Satz 2 UVPG a.F. öffentlich bekannt zu geben.
Sie erhalten daher die Bekanntgabe mit der Bitte, diese ortsüblich in der Gemeinde Poing bekannt zu machen.
Die Bekanntgabe erfolgt zusätzlich auf der Internet-Seite der Regierung von Oberbayern unter der folgenden URL:
https://www.regierung.oberbayern.de/aufgaben/wirtschaft/bergamt/11242/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“
In der Gemeinde erfolgt die Bekanntmachung im Ortsnachrichtenblatt und auf der Homepage am Mittwoch, 18.04.2018.
Datenstand vom 08.06.2018 14:38 Uhr