Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

16.09.2016
Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Planungsüberlegungen, Erhöhung Baurecht
09.02.2017
GR (TOP 4)
  • Vorstellung von Planungsüberlegungen
  • Vorstellung der Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung
09.03.2017
GR (TOP 5 nö)
Vorgehen zur Vergabe der Planungsleistungen
30.03.2017
GR (TOP 4 nö)
Benennung der Büros für das durchzuführende Plangutachten
06.07.2017
Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Plangutachten
20.07.2017
GR (TOP 12 nö)
Entscheidung über das Ergebnis der Plangutachten sowie Beauftragung eines Architekten
05.10.2017
GR (TOP 3)
Aufstellungsbeschluss
29.03.2018
Workshop Gemeinderat
12.04.2018
Vorstellung Bebauungskonzept
27.04.2018
Bürgerveranstaltung – Vorstellung Bebauungskonzept

Nach der Bürgerveranstaltung wurde aufgrund des vorgestellten Bebauungskonzeptes nunmehr der Bebauungsplanentwurf mit Begründung erarbeitet.

Es erfolgt nochmal eine kurze Zusammenfassung / Vorstellung durch das Büro bgsm, Herr Böhm, und Herrn Landschaftsarchitekt Weinig (Keller Damm Kollegen).

Beschlussvorschlag

Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Beschluss

Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Nach der Bürgerveranstaltung am 27.04.2018 wurde aufgrund des vorgestellten Bebauungskonzeptes nunmehr der Bebauungsplanentwurf mit Begründung erarbeitet.
Der Bebauungsplanentwurf wird anhand einer kurzen Zusammenfassung (mit Erläuterung der Baugebiete, Gemeinbedarfsflächen, öffentliche Grünflächen, Ausgleichsflächen, Entsorgungsflächen usw.) durch Herrn Böhm (Stadtplaner – bgsm) und Herr Weinig (Keller Damm Landschaftsarchitekten) nochmal kurz erläutert.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.06.2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.



Datenstand vom 27.07.2018 12:57 Uhr