Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3 "für ein Büro-/Verwaltungsgebäude sowie ein Boardinghouse südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf / westlich der Siemensallee"; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.09.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:
21.09.2017
GR (TOP 2)
Vorstellung des Konzeptes
26.10.2017
GR (TOP 3)
Aufstellungsbeschluss


In der Gemeinderatssitzung am 21.09.2017 wurde das Konzept durch den Investor vorgestellt, welches Grundlage für den vom Gemeinderat gefassten Aufstellungsbeschluss am 26.10.2017 war.

Nunmehr liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes vor, der dem vorgestellten Konzept entspricht.

Dieses wird nochmal kurz durch den Architekten erläutert.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Beschlussvorschlag

Nach § 12 BauGB erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes als vorhabenbezogener Bebauungsplan.

Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom
13.09.2018 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Beschluss

Nach § 12 BauGB erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes als vorhabenbezogener Bebauungsplan.

Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom
13.09.2018 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) In der Gemeinderatssitzung am 21.09.2017 wurde das Konzept durch den Investor vorgestellt, welches Grundlage für den vom Gemeinderat gefassten Aufstellungsbeschluss am 26.10.2017 war.
Nunmehr liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes vor, der dem vorgestellten Konzept entspricht.
Dieses wird nochmal kurz durch den Architekten erläutert.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Nach § 12 BauGB erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes als vorhabenbezogener Bebauungsplan.

Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom
13.09.2018 wird die Darlegung für die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Datenstand vom 29.10.2018 13:57 Uhr