Antrag der Gemeindefraktion Bündnis 90 die Grünen; Eisenbahnüberführung Neue Ortsmitte - Provisorische Zugangstreppe Bahnsteig


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.10.2018 hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, eine provisorische Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig während der Bauzeit der Überführung zu errichten.


Da sich der Baugrund im Eigentum der DB Netz AG befindet, ist zuerst einmal eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn zu dieser Thematik notwendig. Die Zustimmung des Grundeigentümers kann ggf. mit Auflagen verbunden sein (z.B. statischer Nachweis).

Die Verwaltung weist bereits jetzt darauf hin, dass bei der Errichtung einer provisorischen Zugangstreppe ein Mindestabstand von 1 m zur Spundwand eingehalten werden muss. Für den provisorischen Zugang müssten zudem weitere Rodungen/Baumfällungen erfolgen.

Darüber hinaus wird auf die Problematik der abgestellten Fahrräder im Bereich der Zugänge hingewiesen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung einer provisorischen Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig während der Bauzeit technisch und baurechtlich möglich ist.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung einer provisorischen Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig während der Bauzeit technisch und baurechtlich möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(so) Mit Schreiben vom 11.10.2018 hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, eine provisorische Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig während der Bauzeit der Überführung zu errichten.
Da sich der Baugrund im Eigentum der DB Netz AG befindet, ist zuerst einmal eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn zu dieser Thematik notwendig. Die Zustimmung des Grundeigentümers kann ggf. mit Auflagen verbunden sein (z.B. statischer Nachweis).
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Oktober 2018 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung einer provisorischen Zugangstreppe zum nördlichen Bahnsteig während der Bauzeit technisch und baurechtlich möglich ist.


Datenstand vom 30.11.2018 12:49 Uhr