(cw) In der BUA-Sitzung am 10.04.2018 ging es noch um den Nachweis der erforderlichen 6 Stellplätze für das Containerprovisorium.
Mittlerweile fand am 17.05.2018 hierzu ein Gespräch im Landratsamt Ebersberg statt.
Außerdem wurden für die umliegenden Gebäude alle Bauakten gesichtet und die erforderlichen Stellplätze entsprechend den Baugenehmigungen erfasst.
Sachstand / Ergebnis:
Für das Gebäude der PI Poing wurde im Rahmen der Erweiterung des PI-Gebäudes (genehmigt 21.01.1998) folgender Stellplatznachweis gefordert / genehmigt: 25 Stellplätze / 7 Garagen
Somit können im Bereich des PI-Gebäudes bzw. der Vereinsräume noch 4 Stellplätze geschaffen werden (hierfür ist die Versetzung des Mülltonnenhauses und der Streugutkiste erforderlich sowie der Bau von 2 zusätzlichen Stellplätzen in der Wiese am Vereinsgebäude).
Außerdem wurden alle Bauakten der Gebäude Wittelsbacherstraße 13, 13 a - c, 15, 17 sowie 21 als auch Hohenstaufenring 1, 3 und 5 gesichtet.
Die für diese Vorhaben erforderlichen Stellplätze sind alle auf den eigenen Grundstücken nachgewiesen.
Die Parkplätze entlang der Wittelsbacherstraße (im Bereich der Haus-Nummern 13 - 21) sind Bestandteil des öffentlichen Verkehrsgrundes und nicht der Stellplatznachweis für die vorhandenen Gebäude (auch wenn dies im Bereich Wittelsbacherstraße 13, 13 a - c) anders beschildert ist. Dies wird noch geprüft und ggfs. entsprechendes veranlasst.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, vor dem Gebäude Wittelsbacherstraße 21 die östlichen 2 Parkplätze (für den Zeitraum des Containerprovisoriums) als Stellplatz für das Kita-Provisorium auszuweisen.
Damit ist der Stellplatznachweis erfüllt.
Für den Hol- und Bringverkehr werden 2 Kurzzeitplätze in der Hohenzollernstraße ausgewiesen. Ansonsten sollte (wie bereits im Aktenvermerk vom 04.04.2018 festgelegt, der Hol- und Bringverkehr über die die Wittelsbacherstraße bzw. den Hohenstaufenring) erfolgen.
Unabhängig hiervon erfolgte auf Grund der Anregung eines Anwohners in der BUA-Sitzung am 10.04.2018 (teilweise Aufhebung der Einbahnregelung Hohenzollernstraße) nochmal eine Besichtigung durch die PI Poing und das Ordnungsamt mit folgendem Ergebnis:
„Eine teilweise Aufhebung ist aufgrund der baulichen Situation (Enge) und dem Flächenbedarf des Begegnungsverkehrs nicht möglich.
Wir werden daher nach Bezug des Kindergartens und nach Würdigung der dann in den Folgemonaten vorliegenden Verkehrssituation prüfen, ob eine gänzliche Aufhebung vertretbar ist. Hierzu kann naturgemäß heute noch keine Aussage getroffen werden.“
Dies wird dem Anwohner noch mitgeteilt.
Nach Diskussion mit dem Ergebnis, dass keine Behinderung des Zugangs zu den Vereinsräumen erfolgen darf (hierzu erfolgt nochmal eine Überprüfung durch die Verwaltung), wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Die erforderlichen 6 Stellplätze werden nachgewiesen.