Neubau einer Tiefgarage, Eckartstraße 12 - 16, Fl.Nrn. 66, 66/6, 67, 690/24, 690/25 und 690/26, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2018 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Am 22.05.2018 ging der Bauantrag für die gemeinsame Tiefgarage für die Neubauvorhaben Eckartstraße 12 - 16 bei der Gemeinde ein.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32-W, Hauptstraße, westlicher Bereich, wirksam seit 31.10.2001.

Zum Bau der Tiefgarage trifft der Bebauungsplan folgende Festsetzungen:

  • TG-Anlagen sind im Bereich der privaten Grundstücke auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
  • An Tiefgaragen werden folgende Anforderungen gestellt:
    - Überdeckung der Rampen
    - Entlüftung über Dach in die freie Windströmung
  • TG-Ein- und Ausfahrten sind nur an der Hauptstraße und am Endbachweg zulässig.

Es werden folgende Abweichungen gemäß BayBO / BauGB beantragt:

1) Zu Pkt.1.6 – TG-Zu-/ausfahrt zur Eckartstraße (statt zur Hauptstraße)
Der Bebauungsplan schlägt für die Tiefgarage Gebäude (Haus 1 – 3) eine TG-Zufahrt auf der Südseite, mittig eines U-förmigen Gebäudes vor. Für diesen Baubereich wird es jedoch in absehbarer Zeit keine Planung bzw. Bauvorhaben geben. Eine sinnvolle Anordnung der TG-Zufahrt in diesem Bereich ist somit jetzt nicht möglich und würde nur zu einer umfangreichen Baumfällung und großflächigen Versieglung des vorhandenen Grünbereiches führen.
Deshalb sieht die Planung eine TG-Ausfahrt auf die Eckartstraße, auf kürzestem Weg zum Endbachweg (ca. 50 m) vor. Die Zahl der TG-Nutzer wird dabei auf die Anzahl der möglichen Stellplätze einer Mittelgarage (nur eine Rampenspur für Ein- und Ausfahrt beschränkt).

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Begründung zum Bebauungsplan enthält keine Aussage, warum eine TG-Aus-/Zufahrt zur Eckartstraße nicht möglich ist (somit ist kein städtebaulicher Belang betroffen).
Es bestehen keine Bedenken, diesem Antrag zuzustimmen.

2) Zu Pkt. 3.3 – TG-Entlüftung über Dach
Entsprechend dem üblichen bautechnischen Standard wird für die geplante natürliche Tiefgaragenbe- und entlüftung das Gutachten eines Sachverständigen vorgelegt. Eine Entlüftung über Dach wird nicht notwendig sein und wurde auch bei bisherigen Bauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes nicht ausgeführt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, diesem Antrag zuzustimmen.

3) Zum Pkt. Allgemein des Bebauungsplans – Rampenneigung 16 % statt 15 %
Der Bereich mit der höheren Neigung ist vollflächig überdacht und nur einem beschränkten Nutzerkreis zugänglich. Die Anschlussbereiche der Rampe werden entsprechend ausgerundet.

Stellungnahme der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, diesem Antrag zuzustimmen.

Über die Abweichung entscheidet das Landratsamt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage (Eckartstraße 12 - 16),
Fl.Nrn. 66, 66/6, 67, 690/24, 690/25 und 690/26 der Gemarkung wird erteilt.

Die Zustimmung zu folgenden Abweichungen / Befreiungen wird erteilt:
  • TG-Zu-/Ausfahrt zur Eckartstraße
  • TG-Entlüftung über Dach

Folgende Auflage wird gemacht:

Die Tiefgarage soll so ausgebildet werden, dass eine Erweiterung zur Hauptstraße möglich ist (inkl. Ein-/Ausfahrten zur Hauptstraße), wenn die im Bebauungsplan vorgesehene Bebauung an der Hauptstraße umgesetzt wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage (Eckartstraße 12 - 16),
Fl.Nrn. 66, 66/6, 67, 690/24, 690/25 und 690/26 der Gemarkung wird erteilt.

Die Zustimmung zu folgenden Abweichungen / Befreiungen wird erteilt:
  • TG-Zu-/Ausfahrt zur Eckartstraße
  • TG-Entlüftung über Dach

Folgende Auflage wird gemacht:

Die Tiefgarage soll so ausgebildet werden, dass eine Erweiterung zur Hauptstraße möglich ist (inkl. Ein-/Ausfahrten zur Hauptstraße), wenn die im Bebauungsplan vorgesehene Bebauung an der Hauptstraße umgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Am 22.05.2018 ging der Bauantrag für die gemeinsame Tiefgarage für die Neubauvorhaben Eckartstraße 12 - 16 bei der Gemeinde ein.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32-W, Hauptstraße, westlicher Bereich, wirksam seit 31.10.2001.
Zum Bau der Tiefgarage trifft der Bebauungsplan folgende Festsetzungen:
  • TG-Anlagen sind im Bereich der privaten Grundstücke auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
  • An Tiefgaragen werden folgende Anforderungen gestellt:
    - Überdeckung der Rampen
    - Entlüftung über Dach in die freie Windströmung
  • TG-Ein- und Ausfahrten sind nur an der Hauptstraße und am Endbachweg zulässig.
Es werden folgende Abweichungen gemäß BayBO / BauGB beantragt:
1) Zu Pkt.1.6 – TG-Zu-/ausfahrt zur Eckartstraße (statt zur Hauptstraße)
Der Bebauungsplan schlägt für die Tiefgarage Gebäude (Haus 1 – 3) eine TG-Zufahrt auf der Südseite, mittig eines U-förmigen Gebäudes vor. Für diesen Baubereich wird es jedoch in absehbarer Zeit keine Planung bzw. Bauvorhaben geben. Eine sinnvolle Anordnung der TG-Zufahrt in diesem Bereich ist somit jetzt nicht möglich und würde nur zu einer umfangreichen Baumfällung und großflächigen Versieglung des vorhandenen Grünbereiches führen.
Deshalb sieht die Planung eine TG-Ausfahrt auf die Eckartstraße, auf kürzestem Weg zum Endbachweg (ca. 50 m) vor. Die Zahl der TG-Nutzer wird dabei auf die Anzahl der möglichen Stellplätze einer Mittelgarage (nur eine Rampenspur für Ein- und Ausfahrt beschränkt).
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Begründung zum Bebauungsplan enthält keine Aussage, warum eine TG-Aus-/Zufahrt zur Eckartstraße nicht möglich ist (somit ist kein städtebaulicher Belang betroffen).
Es bestehen keine Bedenken, diesem Antrag zuzustimmen.
2) Zu Pkt. 3.3 – TG-Entlüftung über Dach
Entsprechend dem üblichen bautechnischen Standard wird für die geplante natürliche Tiefgaragenbe- und entlüftung das Gutachten eines Sachverständigen vorgelegt. Eine Entlüftung über Dach wird nicht notwendig sein und wurde auch bei bisherigen Bauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes nicht ausgeführt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, diesem Antrag zuzustimmen.
3) Zum Pkt. Allgemein des Bebauungsplans – Rampenneigung 16 % statt 15 %
Der Bereich mit der höheren Neigung ist vollflächig überdacht und nur einem beschränkten Nutzerkreis zugänglich. Die Anschlussbereiche der Rampe werden entsprechend ausgerundet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, diesem Antrag zuzustimmen.
Über die Abweichung entscheidet das Landratsamt.
Nach Diskussion über die beantragte Befreiung hinsichtlich TG-Zufahrt an der Eckartstraße wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage (Eckartstraße 12 – 16), Fl.Nrn. 66, 66/6, 67, 690/24, 690/25 und 690/26 der Gemarkung Poing wird erteilt.
Die Zustimmung zu folgenden Abweichungen / Befreiungen wird erteilt:
  • TG-ZU-/ausfahrt zur Eckartstraße
  • TG-Entlüftung über Dach
Folgende Auflage wird gemacht:
Die Tiefgarage soll so ausgebildet werden, dass eine Erweiterung zur Hauptstraße möglich ist (inkl. Ein-/Ausfahrten zur Hauptstraße), wenn die im Bebauungsplan vorgesehene Bebauung an der Hauptstraße umgesetzt wird.

Datenstand vom 27.07.2018 13:09 Uhr