Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung in Büroräume im 5. Obergeschoß des Rathauses, Rathausstraße 3, Fl.Nr. 368/2, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.07.2018 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Die freigewordene Wohnung (ca. 100 qm) im 5. Obergeschoss des Rathauses soll künftig für die Verwaltung als Büro genutzt werden.

Hierfür ist ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.

Für die bisherige Wohnung waren 2 Stellplätze erforderlich, für die Büronutzung ist 1 Stellplatz je 30 qm/Hauptnutzfläche erforderlich, somit 3 Stellplätze, also 1 zusätzlich.

Im Rahmen des Bauantrages für den Ersatzneubau der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße wurde ein Gesamtstellplatznachweis für die Schule, Rathausstraße 3 und 4 sowie für der Hort erstellt (unter Berücksichtigung der Umwandlung von Wohnungen in der Rathausstraße 3 zu Büronutzung).

Erforderlich sind insgesamt 54 Stellplätze, nachgewiesen werden 76. Der zusätzliche Stellplatz kann also nachgewiesen werden (allerdings erst nach Fertigstellung der Schule und Außenanlagen).

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Wohnung in Büroräume im
5. Obergeschoß des Rathauses, Rathausstraße 3, Fl.Nr. 368/2, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Wohnung in Büroräume im
5. Obergeschoß des Rathauses, Rathausstraße 3, Fl.Nr. 368/2, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(smay) Die freigewordene Wohnung im 5. Obergeschoss des Rathauses soll künftig der Gemeindeverwaltung als Büroräume zur Verfügung stehen. Dazu ist eine Nutzungsänderung erforderlich.
Im Rahmen des Ersatzneubaus der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße werden insgesamt 76 Stellplätze erstellt, wovon die Gemeinde Poing 54 für den eigenen Bedarf nachweisen musste. Der durch die Nutzungsänderung zusätzlich benötigte Stellplatz kann also problemlos nachgewiesen werden.
Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den o.g. Antrag auf Nutzungsänderung im 5. OG des Rathauses in der Rathausstraße 3, Fl.Nr. 368/2, Gemarkung Poing, wird erteilt.

Datenstand vom 24.10.2018 09:22 Uhr