Daten angezeigt aus Sitzung:
-. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 11.07.2018 ging der Antrag auf Bestandstektur bei der Gemeinde ein.
Gegenstand der Bestandstektur:
UG I:
- Nutzungsänderung der Hobbyräume (unter Haus 3) im UG I in gewerbliches Wohnen, neue Einheiten GU.13, GU.14 und GU.15; dort Schaffung eines zweiten Rettungsweges in die TG (RW sollten wir im Plan noch darstellen);
- Entfall der Kellerabteile 20, 21 und 22 (unter Haus 1) im UG I, dadurch Schaffung von 2 TG-Stellplätzen Nr. 55 und 56;
- Ausweisung der zusätzlichen TG-Stellplätze Nr. 52, 53 und 54 im UG I (unter Haus 3);
EG:
- Überarbeitung der Außenanlagen, Schaffung der oberirdischen Stellplätze 57, 58 … 73 (Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes erforderlich – Abweichung von den im B-Plan ausgewiesenen Flächen);
- Entfall der Fläche Fahrräder (Fahrradabstellplätze sind in der TG ausreichend vorhanden) und Verlegung der Fläche für Müllabholung; dadurch kann eine barrierefreie Verbindung zwischen dem öffentlichen Gehweg und dem Schlesierweg hergestellt werden (Befreiung dahingehend erforderlich);
- Nutzungsänderung des Gewerbes von Laden in Büro und Verwaltungsräume
- Ausweisung einer Ballspielfläche (Bereich FW-Aufstellfläche);
- Nachträgliche Genehmigung zweier bereits errichteter Wohnungen im EG-Zwischenbau Haus 2.1 (Befreiung wegen Überschreitung der GF erforderlich);
OG I:
- Grundrissänderung in vier abgeschlossene Appartement, weiterhin Wohnnutzung (Haus 2.1);
- Anbau eines Balkons (untergeordnetes Bauteil) an der Südfassade (Haus 1) von Einheit G1.6
OG II:
- Anbau eines Balkons (untergeordnetes Bauteil) an der Südfassade (Haus 1) von Einheit G2.12;
DG:
- Nutzungsänderung von Gewerbe/Wohnen in Wohnen (lt. B-Plan Punkt 4.1.2.3 möglich);
- Anbau eines Balkons (untergeordnetes Bauteil) an der Südfassade (Haus 1) von Einheit W26 neu;
Folgende Anträge auf Befreiung werden gestellt:
von Pkt. 1.3.2 des B-Planes:
Um den Antrag auf nachträgliche Genehmigung zweier bereits errichteter Wohnungen im EG von Haus 2.1 entsprechend zu können, ist die Zustimmung zu dieser Befreiung auf eine geringfügige Überschreitung der festgesetzten GF von 2570 qm um nur 6% erforderlich. Durch diese geringfügige Überschreitung der GF ändert sich an den Abmessungen und der Höhenentwicklung, sowie der Kubatur des bereits genehmigten Baukörpers von Haus 2.1 nichts. Die einzuhaltenden Abstandsflächen bleiben gleich. Die für die beiden Wohnungen erforderlichen Stellplätze sind vorhanden. Die Fassadengestaltung führt aus architektonischer Sicht zu einer Verbesserung des Gesamtbildes der Wohnanlage. In Anbetracht der angespannten Wohnungsmarktsituation ist gerade die Schaffung zusätzlicher Wohnungen ohne erkennbare Nachverdichtung zu befürworten. Die Zustimmung zum Antrag auf Befreiung ist daher auch aus städtebaulicher Sicht zu unterstützen und vertretbar.
von Pkt. 1.7.2 des B-Planes:
Die Aufstellfläche zur Abholung der Müllbehälter liegt außerhalb der dafür festgesetzten Fläche. Da es sich nur um eine am Tag der Abholung der Müllbehälter genutzte Fläche handelt, kann dem Antrag auf Befreiung entsprochen werden. In der Tiefgarage sind ausreichende Flächen zur dauerhaften Aufstellung der Müllbehälter vorhanden. Ohne die Zustimmung zu diesem Antrag ist die barrierefreie Verbindung des öffentlichen Gehweges zum Schlesierweg nicht möglich.
von Pkt. 1.7.2 des B-Planes:
Die Aufstellfläche für Fahrräder entfällt. Die Zustimmung zu diesem Antrag auf Befreiung ist zu erteilen, da in der Tiefgarage ausreichende Flächen zum Abstellen von Fahrrädern vorhanden sind. Ohne diese Zustimmung zum Antrag auf Befreiung ist die barrierefreie Verbindung des öffentlichen Gehweges zum Schlesierweg nicht möglich.
von Pkt. 1.7.1 des B-Planes:
Die oberirdischen Stellplätze Nr. 60, 61, 62, 67, 69 und 73 liegen außerhalb der dafür festgesetzten Flächen. Diese Befreiung ist erforderlich, um dem Hinweis auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing, Punkt 5.8 des B-Planes entsprechen zu können.
Feststellung der Bauverwaltung:
Bis auf die Nutzungsänderung der Hobbyräume (unter Haus 3) im UG I in gewerbliches Wohnen und die nachträgliche Genehmigung zweier bereits errichteter Wohnungen im EG-Zwischenbau sowie die hierfür erforderliche Befreiung wegen Überschreitung der Geschoßfläche wird der Bestandstektur inkl. der beantragten Befreiungen zugestimmt.
Begründung: Grundlage für die Bebauungsplanänderung Nr. 29.1 war immer, dass das festgesetzte Baurecht aus dem BP 29 unverändert beibehalten wird (also auch keine Erhöhung des Baurechts stattfinden wird). Bereits in der BUA-Sitzung am 10.02.2015 (TOP 2.4) wurde einer Überschreitung der GF nicht zugestimmt, da vom Antragsteller nur wirtschaftliche Aspekte, aber keine städtebaulichen Gründe angeführt wurden. Dieser Sachverhalt trifft heute ebenfalls noch zu.
Der Stellplatznachweis über Haus 1 – 3 ist erfüllt, ebenso der Anteil der oberirdischen (Besucherstellplätze) – vgl. hierzu auch BUA 06.03.2018 (TOP 2).
Beschlussvorschlag
Zum Neubau einer Wohnanlage mit Boardinghouse und Tiefgarage in Poing, Neufarner Straße 14 / 16 und Schlesierweg 2a / 2 b, Fl.Nrn. 383 und 383/19 – Antrag auf Bestandstektur wird folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt,
jedoch nicht für
- die Nutzungsänderung der Hobbyräume (unter Haus 3) im UG I in gewerbliches Wohnen, neue Einheiten GU.13, GU.14 und GU.15; dort Schaffung eines zweiten Rettungswegs in die TG sowie
- die nachträgliche Genehmigung zweier bereits errichteter Wohnungen im EG-Zwischenbau Haus 2.1
sowie die hierfür erforderliche Befreiung wegen Überschreitung der Geschoßfläche.
Beschluss
Zum Neubau einer Wohnanlage mit Boardinghouse und Tiefgarage in Poing, Neufarner Straße 14 / 16 und Schlesierweg 2a / 2 b, Fl.Nrn. 383 und 383/19 – Antrag auf Bestandstektur wird folgender Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt,
jedoch nicht für
- die Nutzungsänderung der Hobbyräume (unter Haus 3) im UG I in gewerbliches Wohnen, neue Einheiten GU.13, GU.14 und GU.15; dort Schaffung eines zweiten Rettungswegs in die TG sowie
- die nachträgliche Genehmigung zweier bereits errichteter Wohnungen im EG-Zwischenbau Haus 2.1
sowie die hierfür erforderliche Befreiung wegen Überschreitung der Geschoßfläche.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
(smay) Am 11.07.2018 ging der Antrag auf Bestandstektur des genehmigten Bauantrages zum Neubau einer Wohnanlage mit Ladengeschäft, Beherbergungsbetrieb und Tiefgarage ein.
Es wurden folgende Dinge beantragt:
- eine Nutzungsänderung der Hobbyräume in gewerbl. Beherbergungsräume sowie Schaffung weiterer gewerblich genutzter Beherbergungsräume im UG I, dadurch Schaffung eines zweiten Rettungsweges in die TG
- weitere Tiefgaragenplätze durch Wegfall von Kellerräumen,
- Überarbeitung der Außenanlagen, u.a. Verlegung der Fahrradabstellplätze in die Tiefgarage, dadurch entsteht eine barrierefreie Verbindung zwischen öffentl. Gehweg und Schlesierweg
- Nutzungsänderung der Gewerbeflächen von Ladengeschäft in Büro- und Verwaltungsräume
- Ausweisung einer Ballspielfläche
- die nachträgliche Genehmigung zweier bereits errichteter Wohnungen im EG-Zwischenbau Haus 2.1
- Grundrissänderungen der Wohnungen im 1. OG des Haus 2.1
- Anbau eines Balkons an der Südfassade von Haus 1 in allen Stockwerken
- Nutzungsänderung von Gewerbe/Wohnen in Wohnen im DG
Der Bau- und Umweltausschuss hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für den o.g. Antrag auf Tektur zum Neubau einer Wohnanlage mit Beherbergungsbetrieb und Tiefgarage in der Neufarner Straße 14 und 16, Fl.Nrn. 383 und 383/19, Gemarkung Poing, wird erteilt,
jedoch nicht für die Nutzungsänderung der Hobbyräume in Beherbergungsräume sowie die Schaffung neuer Beherbergungsräume mit Errichtung eines weiteren Rettungsweges in die TG sowie die nachträgliche Genehmigung zweier bereits errichteter Wohnungen im EG-Zwischenbau und die hierfür erforderliche Befreiung wegen Überschreitung der Geschossfläche.
Datenstand vom 24.10.2018 09:22 Uhr