Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses, Römerstraße 10 und 10 a, Fl.Nr. 380/8, Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.06.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Am 06.05.2020 ging der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses für die Römerstraße 10 auf dem Grundstück Römerstraße 10 und 10 a ein.

Das Grundstück Römerstraße 10 und 10 a ist mit Zweifamilienhaus (10 a) und einem Einfamilienwohnhaus (10) bebaut.
Das bestehende Einfamilienwohnhaus soll abgebrochen werden und durch ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten ersetzt werden.
Die Bebauung ist mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss geplant. Das Dachgeschoss wird kein Vollgeschoss.

Die notwendigen Stellplätze sollen auf dem Grundstück entlang der Römerstraße und in der bestehenden Doppelgarage untergebracht werden.

Das Grundstück Römerstraße 10 und 10 a liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Römerstraße“, der Festsetzungen hinsichtlich Anzahl der Geschoße, Dachform, Dachneigung, Firstrichtung und Kniestock enthält. Ansonsten erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB. Das Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Antrag auf Vorbescheid enthält folgenden Fragenkatalog:


  1. Ist die geplante Bauköpergröße des Neubaus mit 10,115 x 15,99 + 9,99 x 0,75 mit einer Grundfläche von 169,23 m² wie im Erdgeschoßgrundriss dargestellt planungsrechtlich genehmigungsfähig?

Stellungnahme der Verwaltung:
Die überbaubare Grundstücksfläche richtet sich nach § 17 Abs. 1 BauNVO und ist für Allgemeines Wohngebiet mit 0,4 GRZ (Gebäude und Terrassen § 19 Abs. 2 BauNVO) bzw. 0,6 (Zufahrt, Garagen, Stellplätze § 19 Abs. 4 BauNVO) festsetzt und ist mit einer Grundfläche für beide Gebäude auf dem Grundstück Römerstraße 10 und 10 a von 623,82 m²  und einer GRZ von 0,44 (§ 19 Abs. 4 BauNVO) nicht überschritten.
Die Baukörpergroße ist planungsrechtlich zulässig und genehmigungsfähig.


  1. Ist die Firstrichtung Nord- Süd wie im Erdgeschossgrundriss dargestellt planungsrechtlich genehmigungsfähig und wird die notwendige Befreiung erteilt?

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Firstrichtung des bestehenden Gebäudes an dieser Stelle weist bereits Nord-Süd-Richtung auf, so dass diese genehmigungsfähig ist. Einer Befreiung wird zugestimmt.


  1. Ist das Satteldach mit einer Dachneigung von 35° wie im Schnitt dargestellt planungsrechtlich genehmigungsfähig und wird die notwendige Befreiung erteilt?

    Stellungnahme der Verwaltung:
    Das bestehende Gebäude weist derzeit eine Dachneigung von 51° auf. Dieses wurde voraussichtlich vor Inkrafttretens des Bebauungsplanes errichtet.
Einer Befreiung der Dachneigung mit 35° kann zugestimmt werden. Zumal weitere Gebäude in diesem Bereich eine Dachneigung von über 30 ° aufweisen.


  1. Ist ein Kniestock mit 90 cm Höhe gemessen von OK FFB bis OK Außenwand wie im Schnitt dargestellt planungsrechtlich genehmigungsfähig und wird die notwendige Befreiung erteilt?

    Stellungnahme der Verwaltung:
    Der Bebauungsplan Nr. 6 „Römerstraße“ schließt die Errichtung von Kniestöcken aus.
In der Römerstraße 4 wurde 2018 ein Kniestock mit 90 cm Höhe errichtet. Der Kniestock wurde ohne Befreiung erteilt. Das Vorhaben wurde nach § 34 beurteilt. Die Wandhöhe dieses Gebäudes beträgt 6,70 m.

Einer Befreiung zur Errichtung eines Kniestockes mit 90 cm gemessen von OK FFB bis OK Außenwand von 6,70 m kann in Anlehnung an die Errichtung eines Kniestockes in selber Höhe auf dem Grundstück Römerstraße 4 zugestimmt werden.


  1. Ist die Wandhöhe mit 6,75 m planungsrechtlich genehmigungsfähig?

Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Zustimmung zum Kniestock mit einer Wandhöhe von 6,70 m wird diese Wandhöhe als genehmigungsfähig beurteilt.


  1. Ist die Firsthöhe mit 10,24 m planungsrechtlich genehmigungsfähig?

Stellungnahme der Verwaltung:
Analog Punkt 4. Und 5. wird eine max. Firsthöhe von 10,19 m als genehmigungsfähig beurteilt.


  1. Sind die notwendigen Stellplätze wie im Erdgeschoss dargestellt als oberirdische Stellplätze entlang der Römerstraße planungsrechtlich genehmigungsfähig.

    Stellungnahme der Verwaltung:
Die dargestellten Stellplätze sind planungsrechtlich zulässig und genehmigungsfähig. Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing ist zu beachten. Nach § 3 Nr. 2.7 der Satzung ist jeweils nach 5 Stellplätzen ein mindestens 1,5 m breiter Bepflanzungsstreifen anzulegen.


  1. Kann der Ausführung der Gauben als Flachdachgauben mit Blechdach zugestimmt werden?

    Stellungnahme der Verwaltung:
    Es wird empfohlen die Dachgauben in Material und Farbe dem Hauptdach entsprechend der gemeindlichen Dachgaubensatzung zu errichten.


Zusammenfassende Feststellung der Verwaltung:
Hinsichtlich der Höhenentwicklung und Maße des Baukörpers fügt sich das geplante Vorhaben grundsätzlich in die Umgebungsbebauung ein.

Die erforderlichen Befreiungen können erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Die Beantwortung der Fragen aus dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Römerstraße 10 und 10 a werden wie im Sachvortrag vorgetragen beschlossen

Den Befreiungen zum Bebauungsplan Nr. 6
  • zur Dachneigung mit 35°
  • zum Kniestock von 90 cm gemessen OK Außenwand 6,70 m
  • zur Firstrichtung Nord-Süd
wird zugestimmt.

Das geplante Bauvorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB in die Umgebung ein.

Beschluss

Die Beantwortung der Fragen aus dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Römerstraße 10 und 10 a werden wie im Sachvortrag vorgetragen beschlossen

Den Befreiungen zum Bebauungsplan Nr. 6
  • zur Dachneigung mit 35°
  • zum Kniestock von 90 cm gemessen OK Außenwand 6,70 m
  • zur Firstrichtung Nord-Süd
wird zugestimmt.

Das geplante Bauvorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB in die Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 16:19 Uhr