Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Omid Atai
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gemeinderatsmitglied Omid Atai beantragt mit Schreiben vom 27. September 2021 aus persönlichen und beruflichen Gründen den Rücktritt aus dem Gemeinderat zum 31. Oktober 2021.
Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Ehrenamt eines Gemeinderats ohne Angaben von Gründen niedergelegt werden. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.
Der Gemeinderat hat nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.
Beschlussvorschlag
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 27. September 2021 das Ehrenamt von Herrn Omid Atai als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Oktober 2021 endet.
Für Herrn Omid Atai rückt Frau Christina Tarnikas als nächste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach.
Beschluss
Es wird festgestellt, dass aufgrund der Erklärung vom 27. September 2021 das Ehrenamt von Herrn Omid Atai als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31. Oktober 2021 endet.
Für Herrn Omid Atai rückt Frau Christina Tarnikas als nächste Listennachfolgerin des Wahlvorschlags der SPD in den Gemeinderat nach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.05.2022 12:05 Uhr