Erlass einer Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - Haushalt 07.11.2023 ö beratend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Kalkulationszeitraum der aktuellen Abfallwirtschaftsgebührensatzung endet zum 31.12.2023, deshalb ist eine neue Kalkulation vorzunehmen. Bei der Kalkulation ist auf eine Kostendeckung zu achten, das bedeutet, dass die Einnahmen die Ausgaben decken. Eine Gewinnerzielung ist jedoch nicht zulässig.

Die Grundlagen der Kalkulation wurden im Rahmen der Sitzung des HAFA am 07.11.2023 vorgestellt und erläutert. Entsprechend dem Diskussionsverlaufs wurde die Gebühr für einen Eimer Bauschutt auf 1,00 € festgelegt. Die hierdurch entstehenden Mindereinnahmen wurden anteilig auf die anderen zwei Maßeinheiten aufgeteilt. Ein geringer Anteil der Mindereinnahme wurde zur Vermeidung eines übermäßig hohen Anstiegs bei den Kategorien Schubkarren und PKW-Anhänger auf das Holsystem umgelegt. Diese Umlage auf das Holsystem wirkt sich lediglich bei den Tonnengrößen 240 und 1100 Litern aus, da der Mehrbetrag pro Liter Abfall sich erst auf die dritten Nachkommastelle darstellt.

Die durchgeführte Nachkalkulation zum 31.12.2023 mit Prognose bis 31.12.2027 ergab eine Unterdeckung bei den Abfallgebühren im letzten Kalkulationszeitraum von 386.720 €. Dieser Betrag fließt in die Neukalkulation ausgabenseitig und damit gebührenbedarfssteigernd ein.

Folglich ergeben sich die nachstehenden Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr:


Tonnenvolumen
in Litern
Kosten p.a.
Kosten p. Quartal
Kosten p.m.
80
228,00 €
57,00 €
19,00 €
120
342,00 €
85,50 €
28,50 €
240
685,20 €
171,30 €
57,10 €
1100
3.138,00 €
784,50 €
261,50 €


Gleichzeitig zur Kalkulation der Gebühren für das Holsystem wurden die Gebühren für die Entsorgung am Wertstoffhof neu kalkuliert. Hierbei ergeben sich Steigerungen, welche aus der Kostensteigerung sowie der Aufteilung der Kosten zwischen dem Hol- und den Bringsystem beruht. In den vergangenen Kalkulationen wurden die Kosten des Wertstoffhofs, ausgenommen der reinen Entsorgungskosten, vollständig dem Holsystem zugeordnet.

Folglich wurde der Wertstoffhof durch die Gebühren des Holsystems in den vergangenen Jahren stark quersubventioniert. Eine solche Quersubventionierung ist zulässig. Um dem Rechnung zu tragen, dass der Wertstoffhof durch die Bürger in unterschiedlicher Intensität in Anspruch genommen wird, sollte die diese Quersubventionierung reduziert werden.
Unter Berücksichtigung der obenstehend geschilderten Hintergründe ergeben sich die folgenden Gebühren für die Entsorgung am Wertstoffhof:

Sperrmüll
Bauschutt
Reifen
Holz
je angefangene
5 kg
Eimer
Schubkarre
PKW-Anhänger
mit Felge
ohne Felge
pro angefangene
8 kg
2,90 €
1,00 €
5,00 €
15,00 €
4,00 €
3,00 €
2,20 €

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnenvolumen
in Litern
Kosten p.a.
Kosten p. Quartal
Kosten p.m.
80
228,00 €
57,00 €
19,00 €
120
342,00 €
85,50 €
28,50 €
240
685,20 €
171,30 €
57,10 €
1100
3.138,00 €
784,50 €
261,50 €


(2) § 4 Abs. 2 entfällt ersatzlos.

(3) In § 4 Abs. 3 wird der Passus „jeden Sack 4 EURO“ gegen „jeden Sack 6,30 EURO“ ersetzt. 

(4) In § 4 Abs. 4 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Sperrmüll
Bauschutt
Reifen
Holz
je angefangene
5 kg
Eimer
Schubkarre
PKW-Anhänger
mit Felge
ohne Felge
pro angefangene
8 kg
2,90 €
1,00 €
5,00 €
15,00 €
4,00 €
3,00 €
2,20 €


(5) In § 4 Abs. 4 wird unterhalb der Gebührentabelle der folgende Passus ergänzt:
„Bei der Mengeneinheit PKW-Anhänger darf die Summe der Breite, Höhe und Tiefe nicht 2,50 Meter übersteigen. Die Maße sich auf der Innenseite der Ladefläche zu nehmen.“

§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kalkulation führt zu annähernd kostendeckenden Gebühreneinnahmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Direkte Auswirkungen sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Poing.

§ 1 Änderungen

(1) In § 4 Abs. 1 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Tonnenvolumen
in Litern
Kosten p.a.
Kosten p. Quartal
Kosten p.m.
80
228,00 €
57,00 €
19,00 €
120
342,00 €
85,50 €
28,50 €
240
685,20 €
171,30 €
57,10 €
1100
3.138,00 €
784,50 €
261,50 €


(2) § 4 Abs. 2 entfällt ersatzlos.

(3) In § 4 Abs. 3 wird der Passus „jeden Sack 4 EURO“ gegen „jeden Sack 6,30 EURO“ ersetzt. 

(4) In § 4 Abs. 4 wird die Gebührentabelle wie folgt ersetzt:

Sperrmüll
Bauschutt
Reifen
Holz
je angefangene
5 kg
Eimer
Schubkarre
PKW-Anhänger
mit Felge
ohne Felge
pro angefangene
8 kg
2,90 €
1,00 €
5,00 €
15,00 €
4,00 €
3,00 €
2,20 €


(5) In § 4 Abs. 4 wird unterhalb der Gebührentabelle der folgende Passus ergänzt:
„Bei der Mengeneinheit PKW-Anhänger darf die Summe der Breite, Höhe und Tiefe nicht 2,50 Meter übersteigen. Die Maße sich auf der Innenseite der Ladefläche zu nehmen.“

§ 2 Inkrafttreten und Geltung

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

Kurzbericht

(sto) Der Kalkulationszeitraum der aktuellen Abfallwirtschaftsgebührensatzung endet zum 31.12.2023, deshalb ist eine neue Kalkulation vorzunehmen. Bei der Kalkulation ist auf eine Kostendeckung zu achten, das bedeutet, dass die Einnahmen die Ausgaben decken. Eine Gewinnerzielung ist jedoch nicht zulässig.

Folglich wurden für die Zeit ab dem 01.01.2024 die nachstehenden Gebührensätze für die Hausmüllabfuhr beschlossen:

Tonnenvolumen
in Litern
Kosten p.a.
Kosten p. Quartal
Kosten p.m.
80
228,00 €
57,00 €
19,00 €
120
342,00 €
85,50 €
28,50 €
240
685,20 €
171,30 €
57,10 €
1100
3.138,00 €
784,50 €
261,50 €

Gleichzeitig zur Kalkulation der Gebühren für das Holsystem wurden die Gebühren für die Entsorgung am Wertstoffhof neu kalkuliert, welche sich wie folgt darstellen:

Sperrmüll
Bauschutt
Reifen
Holz
je angefangene
5 kg
Eimer
Schubkarre
PKW-Anhänger
mit Felge
ohne Felge
pro angefangene
8 kg
2,90 €
1,00 €
5,00 €
15,00 €
4,00 €
3,00 €
2,20 €

Datenstand vom 26.02.2024 11:43 Uhr